Die EU hat eine Verordnung über neue psychoaktive Substanzen erarbeitet. Mit Hilfe dieser neuen Verordnung will der europäische Gesetzgeber effektiver auf Research Chemicals und Legal Highs reagieren können. Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments hat dem Entwurf am 10. März dieses Jahres zugestimmt. Die EU geht europaweit von 2 Millionen Konsumenten von neuen psychoaktiven Substanzen aus. Wie sich die EU-Kommission ausdrückt, sollen diese Konsumenten durch die neue Verordnung „geschützt“ werden. Von einer aufgeklärten Sprache, die bei näherer Betrachtung reiner Euphemismus ist, sollte man sich jedoch nicht blenden lassen. Es geht natürlich in altbewährter Manier ums schnellere Verbieten. Deutlich machen das auch die Worte von Viviane Reding, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission und EU-Justizkommissarin: „Gefährliche legale Suchtstoffe sind nicht legal, sie sind tödlich“.

Sind der EU-Kommission ein Dorn im Auge - Research Chemicals

Sind der EU-Kommission ein Dorn im Auge – Research Chemicals

Schon lange haben Gesetzgeber in verschiedenen Ländern der EU erkannt, dass ihre Anti-Drogengesetze von immer mehr Konsumeten neuer psychoaktiver Substanzen, die von den jeweiligen Betäubungsmittelgesetzen nicht erfasst werden und nur bei nachgewiesener Konsumabsicht unter die Arzneimittelgesetze fallen, unterlaufen werden. Im Schnitt wird jede Woche eine neue psychoaktive Substanz in der EU entdeckt. Seit 1997 haben die Mitgliedstaaten mehr als 300 Substanzen entdeckt, zwischen 2009 und 2013 hat sich diese Zahl mehr als verdreifacht. Waren es im Jahr 2009 noch 24 neue Substanzen, betrug ihre Zahl im letzen Jahr bereits 83, wie aus dem Europäischen Drogenbericht 2013 der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) hervorgeht. Die EU-Kommission schätzt, dass sich dieser Trend weiter verstärken wird. Auf nationaler Eben dagegen vorzugehen ist schwierig. Stoffgruppenverbote wie in den USA oder Rumänien sind nicht überall mit dem Rechtssystem vereinbar. In Deutschland verstieße ein solches Verbot beispielsweise gegen den Bestimmtheitsgrundsatz.

Daher soll nun gemeinsam auf EU-Ebene gegen die starke Verbreitung von Research Chemicals vorgegangen werden. „In einem grenzenlosen Binnenmarkt brauchen wir gemeinsame EU-Vorschriften, um gegen die „Legal Highs“ vorgehen zu können“, sagte Viviane Reding und empfahl, die Verordnung nun auch schnell vom Europäischen Parlament und vom Rat abstimmen zu lassen.

Die EU Kommission will ihre Reaktionszeit auf neue Substanzen von nun zwei Jahren auf zehn bis sechs Monate und in besonders schwerwiegenden Fällen auf noch weniger verkürzen. Es soll zudem die Möglichkeit geschaffen werden, Substanzen für ein Jahr vom Markt zu nehmen, um sie Verbrauchen nicht mehr verfügbar zu machen und in dieser Zeit eine Gefährlichkeitsanalyse vorzunehmen.

Das die Verhältnismäßigkeit berücksichtigt werden soll, klingt erst einmal positiv wenn es heißt: „Das neue Verfahren ermöglicht ein abgestuftes Konzept, bei dem Substanzen mit einem gemäßigten Risiko Beschränkungen auf dem Verbrauchermarkt unterworfen und Substanzen mit einem hohen Risiko vollständig verboten werden. Lediglich die schädlichsten Substanzen, die die Gesundheit der Verbraucher stark gefährden, werden illegalen Drogen gleichgestellt und strafrechtlich verfolgt. Das derzeitige System lässt der Union nur die Möglichkeit, entweder keinerlei Maßnahmen auf EU-Ebene zu ergreifen oder den Marktzugang vollständig zu beschränken und strafrechtliche Sanktionen zu verhängen. Dieser Mangel an Möglichkeiten hat zur Folge, dass die Union gegen einige schädliche Substanzen derzeit nicht vorgeht.“

Die EU spricht von Verhältnismäßigkeit und davon neue psychoaktive Substanzen nach ihrer Gefährlichkeit zu beurteilen. Auf den ersten Blick eine vernünftige Vorgehensweise. Allerdings sollen hier eher die Interessen der Pharmaindustrie geschützt werden, die ebenfalls empfindlich von einem Komplettverbot betroffen wäre. Deutlich wird das unter anderem an der Formulierung: „Dieses Konzept wird es auch ermöglichen, dass „Legal Highs“, mit denen rechtmäßige kommerzielle Zwecke verfolgt werden (z. B. Pregabalin, eine zur Behandlung von Epilepsie eingesetzte Droge, oder 1,4 BDO) auch weiterhin für ihre rechtmäßigen medizinischen Zwecke eingesetzt werden“.  Auch das die EU nicht von „Drogenpolitik“, sondern ehrlich von „Drogenbekämpfungspolitik“ spricht, ist ein eindeutiges Signal wohin die Reise gehen soll.

Die beiden wichtigsten Neuerungen sind folgende:

Klarstellung der Bedingungen, unter denen ein Mitgliedstaat strengere nationale Maßnahmen festlegen kann, um gegen die mit einer neuen Substanz verbundenen Gefahren in seinem Hoheitsgebiet vorzugehen.

Stärkung des Austauschs von Informationen über neue Substanzen und der Risikobewertung dieser Stoffe.

Der Vorschlag für die neue Verordnung wird vermutlich im April im Europäischen Parlament behandelt. In einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren muss er dann noch vom Rat der vertretenen EU-Mitgliedsstaaten abgestimmt werden, bevor die neue Verordnung in Kraft tritt.