Am heutigen Mittwoch hat das Bundeskabinett die 28. Änderung des BtMG (BtMÄndVO) beschlossen. 32 Substanzen sind in diesem Jahr von der Illegalisierung oder Mengenbeschränkung betroffen. Die neuerliche Ergänzung des BtMG wird von der Bundesregierung diesmal mit dem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) begründet. Dieser hatte im Bezug auf einige neue psychoaktive Substanzen geurteilt, dass diese nicht dem Arzneimittelgesetz zu unterstellen sind. Bislang wurde über den Umweg über das AMG bei nachgewiesener Konsumabsicht der Käufer eine Strafverfolgung möglich. Das diese Begründung z.B. bei sogenannten „Kräutermischungen“ eine reine Nebelkerze ist, die die Hilflosigkeit des Gesetzgebers gegenüber dem gewaltigen Markt der Research Chemicals verschleiern soll, wird deutlich, wenn man weiß, dass es mittlerweile tausende synthetische Cannabinoid-Analoge gibt von denen nur ein Bruchteil per BtMG verboten ist. Ein Stoffgruppenverbot ist noch immer nicht in Sicht und auch die EU-Verordnung zu neuen psychoaktiven Substanzen (NPS) greift noch nicht. Das Hase und Igel-Spiel geht also weiter.
Die „Deutsche Apotheker-Zeitung“ und die „Pharmazeutische Zeitung“ nennen keine konkreten Substanzen. Nach einiger Recherche habe ich beim Beck-Verlag endlich den Link zum kompletten Referentenentwurf gefunden. Da hier Aktualität und Schnelligkeit zählt, bleibt dieser Blogpost kurz.
Achtundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften
Okt 15, 2014 @ 21:34:31
Wenn man bedenkt dass man aus den Tausend Analogen theoretisch hunderttausende „neue“ Substanzen „zaubern“ kann, kann man nur Angst bekommen…und Gevatter Staat ist und bleibt völlig überfordert -mit zunehmender Tendenz. Unausweichlich…..um so klarer wird, wie obsolet das ausgediente BtMG ist. Zeit für einen Wandel’…..Legalize it 🙂
LikeGefällt 2 Personen
Okt 16, 2014 @ 04:23:33
Allein die Tatsache, dass 2C-P jetzt so lange nicht mit drin stand ist der Oberhammer
LikeLike
Okt 16, 2014 @ 12:40:35
Ja – beim auch schon älteren DOI wundert es mich ebenfalls. Das war aber auch nie sonderlich beliebt. Allerdings habe ich das gestern auch im Land der Träume gepostet und da war die Trauer bei einigen groß, da diesmal auch viele beliebte Substanzen dabei sind.
LikeLike
Okt 19, 2014 @ 07:03:09
das die aufnahme dieser substanzen ins btmg irgendwann kommen würde war zwar logisch..verkennt die situation aber natürlich völlig. auch der blindeste (und eine steigerung von blind gibt´s ja nun nicht wirklich) unter den politikern sollte langsam aber sicher erkennen das sie hier einen kampf gegen windmühlen führen der nicht gewonnen werden kann und auch nie gewonnen wird.
ob ein substanzgruppenverbot in diesem bereich etwas bringen würde ist zudem auch fraglich. was wollen sie denn verbieten..stimulanzien (was natürlich auch theoretisch zur folge hätte das medikamente aus dieser gruppe eben auch unter dieses verbot fallen müssten)
opiate/opiode (ah7921/diamorphin/desomorphin) das hätte zur folge das es eine komplette neubewertung der btmvv und des btmg geben müsste weil sich in dieser substanzgruppe natürlich fast alle analgetika tummeln.
könnte man jetzt endlos weiterführen…(benzos usw)
das ist natürlich jetzt etwas weit gesponnen…aber einfach nur die gruppe der rc´s oder lh´s zu verbieten ist ja auch nicht möglich weil es zu unspezifisch ist und nach kurzer zeit der nächste bastler mit seinem chemiekasten eine komplett neue substanz kreiert die einfach unter einem ganz anderen namen oder unter einer anderen stoffgruppe läuft…also quasi das was jetzt eh schon passiert aber in etwas größerem umfang.
fazit ist das die politik mit ihrem verbotswahn den produzenten und vendors immer hinterher laufen wird weil sie unter den derzeitigen begebenheiten gar nicht anders können. es bleibt interessant (um das mal ganz kühl zu formulieren) welche derivate der aufgeführten substanzen als nächstes auf den markt geworfen werden und wieviele leute erst wieder den löffel abgeben müssen bis die nächste uneinsichtige verbotswelle durch die gesetzbücher schwappt….und unsere drogenpolitiker bei all ihrem übereifer vergessen das sie in einer möbiusschleife gefangen sind weil sie sich in ihrem ideologiebeschränkten handeln drehen und wenden können wie sie wollen und einfach nix sinnvolles passiert…
btw..toni..ich freu mich total darüber das du deinen blog hier wiederbelebt hast…let´s rock 😉
LikeGefällt 1 Person
Okt 19, 2014 @ 11:19:06
Ich freu mich auch hier so einen langen Kommentar von Dir zu finden lieber realflippy.
Aber das angedachte Stofftgruppenverbot würde anders funktionieren – und es würde funktionieren, solange nicht (wie Du ja auch schreibst) völlig neue Substanzen entwickelt würden.
Beispielsweise wäre dann gleich die Gruppe der Cathinone komplett verboten. Bisher lief es so, das zuerst Cathinon in Anlage I aufgenommen wurden, dann Methyl-Cathinon (Methcat) und wieder einige Jahre später Ethyl-Cathinon (Ethcat). In der 28. Änderung ist nun auch dieser Gruppe 4-Ethylmethcathinon (4-EMC) enthalten. Das kann noch lange so weitergehen. Es werden halt einfach immer einige Moleküle einer im Grunde schon bekannten und verbotenen Substanz geändert und schon ist das eine neue Substanz, die noch nicht durch das BtMG erfasst ist.
Gäbe es also die Möglichkeit gleich die komplette Gruppe der Cathinone zu verbieten, würde die Entwicklung immer wieder neue Molekülgruppen davor zu basteln gestoppt. So kreativ sind die RC-Chemiker dann oft doch nicht, dass es ständig komplette Neuentwicklungen gäbe.
Problem in Deutschland ist jedoch, dass eine solche generische Klausel (die Amerikaner haben ja schon lange eine solche – den Analogue Act) gegen den Bestimmtheitsgrundsatz verstoßen würde, wie ich hier: https://antonioperi.wordpress.com/2012/11/17/eu-drogenbericht-research-chemicals-uberfordern-politiker-und-medien-juristen-suchen-losungsansatze/ erklärt habe.
Etwas zu verbieten, dass es noch gar nicht gibt, sondern nur theoretisch geben könnte, ist in Deutschland eben (zum Glück) nicht so einfach bis unmöglich.
Warum man allerdings nichts von der doch nun schon beschlossenen EU-Verordnung hört, die dieses Problem eigentlich lösen sollte, konnte ich bislang nicht recherchieren.
LikeGefällt 1 Person
Nov 25, 2014 @ 07:35:40
„Aber das angedachte Stofftgruppenverbot würde anders funktionieren – und es würde funktionieren, solange nicht (wie Du ja auch schreibst) völlig neue Substanzen entwickelt würden.“
Siehe England…die werden der Lage auch nicht Herr!
LikeLike
Mär 10, 2015 @ 12:33:35
Es würde wohl funktionieren, aber ich halte es nicht für verfassungskonform.
LikeLike
Nov 25, 2014 @ 07:38:15
Schlimm finde ich im übrigen nur das durch solche Verbote weitaus gefährlichere/toxischere Stoffe auf den Markt gelangen.
Der Staat ist somit also durchaus mitverschuldet wenn einige Konsumenten im KH landen oder im Grab.
LikeGefällt 1 Person
Aug 12, 2015 @ 19:25:58
Fuck it.Sich für sowas in der öffentlichkeit starkmachen und gleichzeitig zum Gespött werden – ich dachte Menschen mit schwer ausgeprägter Narzisstischer Persönlichkeitsstörunb wie du sie dein Eigen nennst, halten sich doch in ddr Geschlossenen auf, oder?
Pasx auf dass dir nix passiert….
Pfui.
LikeLike
Dez 20, 2018 @ 19:00:56
Jaja
LikeLike