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Bundestag: Debatte und Abstimmung zu Cannabisclubs

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Am heutigen Donnerstag fand im Bundestag die Debatte zum Antrag der Linken auf die Zulassung von Cannabisclubs in Deutschland statt. Zudem wurde über den Antrag von Bündnis90/Die Grünen zur Ermöglichung von Drugchecking entschieden. Wie erwartet wurden beide Anträge abgelehnt. Das Desinteresse an den Anträgen von Seiten der Regierung, wurde schon durch die, an Sabotage grenzende, Uhrzeit und die kurze Dauer der Debatte deutlich. Prime-Time ist was anderes.

Nicht ganz so leer, aber auch nicht viel voller - Plenarsaal des Deutschen Bundestages - Photo by JaQoB CC-Lizenz

Nicht ganz so leer, aber auch nicht viel voller – Plenarsaal des Deutschen Bundestages – Photo by JaQoB (CC-Lizenz)

Gleich über zwei drogenpolitische Anträge wurde heute Abend gegen 22:15 Uhr im Deutschen Bundestag debattiert und abgestimmt. Der, mit Spannung erwartete, Antrag der Partei Die Linke auf Zulassung von Cannabis-Clubs und ein Antrag der Grünen, der die gesundheitlichen Risiken des Drogengebrauchs durch Drugchecking minimieren möchte.

Nicht einmal eine halbe Stunde debattierte der Bundestag, zu fast schon nächtlicher Stunde, über diese wichtigen Anträge, nachdem der Antrag der Linken, über den eigentlich bereits am 29. November letzten Jahres debattiert und abgestimmt werden sollte, auf den heutigen Tag verschoben wurde. Das Signal, dass von dieser Verschiebung und der nun erfolgten, kurzen Abhandlung der beiden Anträge nach einem Mammut-Sitzungstag (die 217. Sitzung des Deutsche Bundestages begann schon heute Morgen um 09:00) ausging, konnte verheerender nicht sein. Letztlich wollte man diese beiden Themen am liebsten gar nicht behandeln.

Wie erwartet, wurden die Anträge dann auch mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP abgelehnt. Gerade die Ausführungen von Angelika Graf von der SPD hätten so genauso von Mechthild Dyckmans kommen können. Karin Maag von der CDU/CSU schreckte auch nicht vor der Plattitüde: „Es gibt kein Recht auf Rausch!“ zurück. Zudem stellt die Union mal wieder sämtliche Tatsachen auf den Kopf. Unter anderem wegen gefährlichen Beimischungen muss Cannabis verboten bleiben. Professor Thomasius musste von der Union natürlich auch wieder zitiert werden, wobei Frau Maag beinahe Professor Cannabius gesagt hätte. Spätestens beim Wort „Rauschsozialismus“ hat sich die FDP desavouiert. Hier ging es ganz klar nicht nur um die Sache, sondern hauptsächlich darum, dass die Anträge vom politischen Gegner kamen. Jeder kann die Ausführungen selbst im Sitzungsmitschnitt ansehen.

Frank Tempel, Drogenpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag, konterte die Ausführungen der Union gekonnt. Sein Hintergrund als Kriminalkommissar in der Rauschgiftbekämpfung war da natürlich hilfreich. Zusätzlich führte er die Statistiken zu Konsumentenzahlen und Jugendschutz in Deutschland und den Niederlanden an. „Auch über Drogenpolitik kann man sich kundig machen“ rief er dem Plenum zu.

Harald Terpe von den Grünen brachte all das, was hier die meisten Leser über die Prohibition wissen, noch einmal genau auf den Punkt. Er stellte die Kosten für die Repression der fehlenden Möglichkeit für präventive Maßnahmen entgegen, für die dann kein Geld mehr vorhanden ist. „Das realitätsblinde „weiter so“ in der Drogenpolitik muss ein Ende haben.“, schloss er seine Rede.

Dass die Anträge scheitern würden, war zu erwarten. Enttäuscht bin ich allerdings von der Art und Weise wie man versuchte, die Debatte möglichst bei Nacht und Nebel stattfinden zu lassen, wenn kaum ein Parlamentarier noch anwesend ist. Zudem wurde die anberaumte Zeit für Debatte und Abstimmung noch unterschritten. Die Verschiebung und Zusammenlegung des Antrages der Linken mit dem der Grünen – zu einem anderen drogenpolitischen Thema zeigt, dass das Thema Drogenpolitik ein Stiefkind der Politik ist. Die gesellschaftliche Tragweite dieses Themas wird noch immer unterschätzt. Es wird Zeit öffentlich wahrnehmbarer zu werden. Mit „Geisterdebatten“ vor einem nahezu leeren Plenarsaal um fast 23 Uhr abends erreicht man dieses Ziel sicher nicht.

Hier alle Videomitschnitte der Redebeiträge in chronologischer Folge:

Christine Aschenberg-Dugnus (FDP):

Angelika Graf (SPD):

Karin Maag (CDU):

Frank Tempel (Die Linke):

Dr. Harald Terpe (B90/Grüne):

Das vollständige Protokoll der gesamten Plenarsitzung kann man hier nachlesen. Tagesordnungspunkt 20 ist die Debatte und Abstimmung über Cannabisclubs und Drugchecking.

Bundestag: Debatte zu Cannabis-Clubs verschoben

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Im Artikel: „Bundestag stimmt über Cannabis-Clubs ab„, hatte ich einen Aufruf veröffentlicht, dem hier sehr viele gefolgt sind bzw. diesen über Facebook geteilt haben. Leider gibt es nun eine Änderung.

Frank Tempel, Drogenpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke – Bild unter CC-Lizenz

Auf der Facebook-Seite von Maximilian Plenert, Bundesvorstand von akzept.ev / Deutscher Hanf Verband, gibt Frank Tempel, Drogenpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion Die Linke bekannt, dass die für den 29.11.2012 geplante Debatte und Abstimmung über die Zulassung von Cannabis-Clubs auf den 17.01.2013 verschoben wurde. Eine Begründung für die plötzliche Verschiebung konnte er leider nicht geben und verwies auf den Fraktionsvorstand.

Er versicherte jedoch, das Thema bis dahin auf der Tagesordnung zu halten.

Das ist vielleicht gar nicht so schlecht. So gibt es mehr Zeit, die Bundestagsabgeordneten aus den Wahlkreisen zu kontaktieren und ihnen die Argumente für eine Legalisierung näher zu bringen. Plenert äußerte jedoch seine Verstimmung über die Verschiebung, da die Ereignisse in Colorado und Washington momentan noch sehr aktuell seien, und diese am 29.11. sicher thematisiert worden wären. Im Januar ist das alles dann leider schon etwas länger her. Eine Begründung für die Verschiebung wäre daher wünschenswert.

Da der Termin 29.11.2012 ja allein von hier aus knapp 300 Mal über Facebook geteilt wurde, bitte ich auch darum diese Aktualisierung zu teilen.

Den Antrag der Fraktion Die Linke, kann man hier nachlesen.

Verzerrte Wahrnehmung: Warum gerade Suchtmediziner keine objektiven Experten sind

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Viele Befürworter einer Legalisierung oder liberalen Regulierung des Umgangs mit Cannabis, haben nach der Expertenanhörung vor dem Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages kritisiert, dass der Fokus zu stark auf Sucht und dem schädlichen Konsum von Cannabis durch Kinder und Jugendliche lag. In der Legalisierungs-Bewegung ist besonders Prof. Thomasius Vielen ein rotes Tuch. Warum aber gerade er und andere Suchtmediziner zu einer ablehnenden Meinung zur Cannabis-Legalisierung kommen, und wieso daran ebenfalls die Prohibition eine Mitschuld trägt, blenden die Meisten aus.

Psychiatrie – Bild unter CC-Lizenz

Von einer verharmlosenden Haltung bezüglich Marihuana, hat sich die Legalisierungsbewegung in den letzten Jahren, zugunsten von mehr Objektivität und Glaubwürdigkeit, deutlich entfernt. Die bestehenden Gefahren des Konsums werden nicht geleugnet, und niemand fordert die Freigabe für Kinder und Jugendliche. Gleichzeitig wird aber auch, ebenso wahrheitsgemäß klar gemacht, dass eben die meisten erwachsenen Konsumenten kein Problem mit dem Konsum haben – genauso wenig übrigens wie der Großteil der Alkohol-Trinker, die immerhin 95% in unserer Gesellschaft ausmachen. Genützt hat diese Strategie bislang nicht.

Geht es um Cannabis-Konsum, so ist immer sehr schnell von den Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche die Rede – und da meist auch noch von extremen Problemkonsumenten. Prof. Dr. med. Rainer Thomasius, ärztlicher Leiter des Deutschen Zentrums für Suchtfragen des Kindes- und Jugendalters (DZSKJ) im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) sowie des Bereichs Suchtstörungen an der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychotherapie und -psychosomatik(UKE), tut sich seit Jahren als vehementer Kritiker jeglicher Lockerung der gesetzlichen Regelungen für den Umgang mit Hanfprodukten hervor. Das ist aus seiner Sicht auch verständlich. Versetzen wir uns für kurze Zeit einmal in Prof. Thomasius Rolle. In seinem Berufsalltag sieht er permanent nur die schwersten Fälle von hochproblematischen und psychisch abhängigen Konsumenten von Cannabis – und das auch noch ausschließlich bei Kindern und Jugendlichen, wo die Auswirkungen eines aus dem Ruder gelaufenen Konsums am gravierendsten sind. Die einzigen Menschen, die er in seinem Alltag trifft, die Cannabis konsumieren, bzw. es konsumiert haben bis sie seine Patienten wurden, sind diese Leute. Mit unproblematischen, erwachsenen Kiffern kommt er überhaupt nicht in Kontakt. Durch die Strafbarkeit exponieren sich diese Leute ja auch nicht in der Mehrheit in der Öffentlichkeit, sondern bleiben lieber unauffällig – unsichtbar. Zahlen über die Konsumenten in Deutschland können demnach nur Schätzwerte sein.

Thomasius ist zwar der bekannteste Suchtmediziner, da er zu diesem Thema gern von der Bundesregierung gehört wird. Allerdings gilt sein Erfahrungshintergrund natürlich auch für andere Suchtmediziner. Wie könnte es auch anders sein? Der Expertenstatus dieser Leute bezieht sich, wie die Berufsbezeichnung schon sagt, auf Sucht und Süchtige. Der Fehler liegt darin, diese Leute gleichsam als Experten für Cannabis und den Umgang der Mehrheit der Konsumenten mit dieser Substanz zu betrachten. Das sind diese Leute keinesfalls. Von ihnen kann kein objektives Bild erwartet werden. Zudem antworten sie z.B. bei Anhörungen nur auf Fragen, die Ihnen gestellt werden. Und diese betreffen meist auch nur den Teilbereich der Thematik, mit dem sie beruflich befasst, und für den sie somit kompetent sind. Ein umfassenderes Bild wird von ihnen nicht erwartet. Die schriftliche Stellungnahme von Prof. Thomasius zum Antrag der Linken auf Zulassung von Cannabis-Clubs zeigt dies sehr deutlich.

Problematisch ist die völlig überproportionale Gewichtung von deren Aussagen. Würde die Legalität von Alkohol nur an Erfahrungen von Medizinern bei der Behandlung jugendlicher Alkoholiker und Koma-Säufer festgemacht, wäre dies ebenso falsch. Zu Recht hielte die Mehrheit der Bevölkerung eine solche Betrachtungsweise für absurd. Bei Alkohol wird differenziert. Daher gibt es ja unsere, richtigen, Regelungen zum Jugendschutz. Diese greifen (wenn sie auch von einigen Jugendlichen umgangen, und von manchen Einzelhändlern nicht eingehalten werden) beim Alkohol recht zuverlässig, da er eine kontrollierte und legale Substanz ist, für die es in Deutschland keinen Schwarzmarkt gibt. Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz im Einzelhandel werden geahndet und die Einhaltung wird kontrolliert. Solange Cannabis aber illegal ist und von Dealern verkauft wird, ist dies im gleichen Ausmaß nicht möglich. Eine Legalisierung ist also gerade auch im Hinblick auf Kinder und Jugendliche zu befürworten. Der Blick der Mediziner reicht da einfach nicht weit genug. Trotzdem sollten wir diese Leute nicht als Feinde wahrnehmen. Nur ein geschärftes öffentliches Bewusstsein für die Verhältnismäßigkeit zwischen unproblematischem Konsum Erwachsener und problematischem Konsum von Jugendlichen, kann diese verzerrte Wahrnehmung ins rechte Licht rücken. Dazu gehört aber viel Mut der verantwortungsvollen Konsumenten. Die Aktion zum Paragraph 218, wo sich viele Frauen unter der Überschrift: „Ich habe abgetrieben“ geoutet haben, als Abtreibung in Deutschland noch strafbar und unreguliert war, kann da als Vorbild betrachtet werden – sie war von Erfolg und einer menschlicheren Gesetzgebung gekrönt.

Strafe oder Therapie? – Bild unter CC-Lizenz

Das Damoklesschwert des Strafrechts bleibt also auch für die nötige Öffentlichkeitsarbeit ein großer Hemmschuh. Gleichzeitig generiert es auch, sogar durch positive gesetzliche Möglichkeiten einer Vermeidung von Haft wegen Straftaten, die einen Bezug zu Betäubungsmitteln haben, wie dem § 35 BtMG, neue Patienten für Psychiatrien und Entzugskliniken. Wurde der § 35 (Stichwort Therapie statt Strafe) sicher mit den besten Absichten geschaffen, so sorgt er doch für ein weiter verzerrtes Bild unter den Medizinern. Ich will gewiss nicht allen Straffälligen, die in den „Genuss“ dieser Regelung kommen bzw. diese für sich zur Haftvermeidung nutzen unterstellen, sie seien bloß Simulanten. Aber die Anzahl derer, die sich lieber als süchtig darstellen, da einige Wochen oder Monate Therapie ganz sicher angenehmer sind, als ein Jahr im Gefängnis, dürfte trotzdem nicht zu unterschätzen sein. Würde man vermuten, dass dieser Paragraph fast ausschließlich Heroinabhängige und deren Beschaffungskriminalität betrifft, liegt man falsch. Immer mehr Straftäter nutzen diese Möglichkeit, indem sie sich als cannabisabhängig darstellen, und viele kommen damit durch. So gerät Cannabis weiter in Verruf und die Statistik problematischer, und damit öffentlich registrierter und wahrnehmbarer, Konsumenten geht nach oben.

Ein realistisches Abbild der Cannabis-Konsumenten und des Verhältnisses zwischen problematischen und unproblematischen Kiffern, kann öffentlich also erst entstehen, wenn eine Legalisierung erreicht ist. Das bislang jedoch stark verzerrte Bild dieser Verhältnismäßigkeit, wird ständig als Argument gegen die Legalisierung angeführt. Das ist ein Teufelskreis der unbedingt durchbrochen werden muss. Den Erfahrungen der Suchtmediziner muss dringend ein anderes Bild entgegen gestellt werden. Das wahrheitsgemäße Bild der überwältigenden Mehrheit der erwachsenen, verantwortungsvollen Genuss- und Freizeitkonsumenten.

Bundestag stimmt über Cannabis-Clubs ab

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Am 29. November stimmt der Deutsche Bundestag über den Antrag der Fraktion Die Linke auf Zulassung von Cannabis-Clubs ab, in denen Hanf-Konsumenten ohne Gewinnabsicht in begrenztem Rahmen Cannabis anpflanzen dürfen sollen. Im Vorfeld ist noch Engagement von Euch gefragt.

Wir beobachten Euch – Bild unter CC-Lizenz

Im Artikel „Was im Verborgenen blüht“ habe ich ja bereits ausführlich über die wichtige Schlüsselrolle, die eine geregelte Freigabe des Cannabis-Anbaus für Konsumenten und Schwarzmarkt bedeuten würde berichtet. Der dort ebenfalls zu findende Video-Sitzungsmitschnitt der Expertenanhörung im Ausschuss für Gesundheit am 23.01.2012, war die Vorbereitung zu der, am 29.11.2012 stattfindenden, Abstimmung über diesen Antrag. Das Aktenzeichen zum Antrag und schriftliche Informationen zur damaligen Anhörung und den Teilnehmern, kann man auf dieser Seite des Deutschen Bundestages, finden.

Wie das Ergebnis ausfallen wird, ist noch nicht klar. Sicher ist, das CDU und FDP gegen den Antrag auf „Legalisierung von Cannabis durch Einführung von Cannabis-Clubs“ (wie er offiziell heißt) stimmen werden. Die Linke wird natürlich für ihren eigenen Antrag stimmen, die Zustimmung der Grünen ist wahrscheinlich. Die Grünen werden im nächsten Jahr selbst einen Antrag auf Legalisierung von privatem Kleinanbau (also ohne Cannabis-Social-Clubs, wie sie in Spanien genannt werden, bei uns sollen sie einfach Cannabis-Clubs heißen) einbringen, dürften dem Thema also recht aufgeschlossen gegenüberstehen. Eine Position der SPD konnte ich noch nicht erkennen.

Auch wenn die Lage bei CDU, FDP und SPD eher düster aussieht, ist das kein Grund, den Kopf in den Sand zu stecken. Kürzlich erreichte mich die folgende Einladung über Facebook:

 „Sprecht mit Eurem Bundestagsabgeordneten – Legalisierung von Cannabis“

„Am 29. November entscheidet der Bundestag über einen Antrag der Linken zur Cannabis-Legalisierung. Wahrscheinlich nächstes Jahr dann über einen Antrag der Grünen. Am 29. November wird es auch eine Debatte dazu im Bundestag geben. Geht bis dahin ins Wahlkreis-Büro Eures Bundestagsabgeordneten von CDU, CSU, SPD oder FDP und fragt ihn oder sie ganz konkret, wie er/sie abstimmen wird und warum. Sprecht das Thema an! Fragt nach ihren Argumenten und bringt eigene Argumente mit! Und bitte teilt das!“

Die komplette Einladung mit Teilnahmebestätigungsmöglichkeit findet ihr auf dieser Facebookseite.

Ich kann mich dieser Aktion nur anschließen, da ich es für überaus wichtig halte, dem eigenen Bundestagsabgeordnetem aus dem eigenen Wahlkreis – fast ausschließlich SPD oder CDU-Politiker, klarzumachen, dass er oder sie im Bundestag sitzt, um auch und vor allem Eure Interessen zu vertreten und auch mit fundierten Fakten und einer durchaus veränderten Meinung zum Thema in großen Bevölkerungsschichten zu argumentieren. Die rege Kommentarbeteiligung und die Inhalte der meisten Kommentare zum Spiegel-Online-Artikel zur Legalisierung in den zwei US-Bundesstaaten Colorado und Washington zeigt, dass auch der Mainstream längst anders denkt als z.B. die CDU in Berlin im Parlament handelt. Das sollte auch den CDU-Abgeordneten durch Menschen ihrer Wahlkreise näher gebracht werden, auch wenn es so mancher sicher für hoffnungslos hält. Schweigen bestätigt diese Leute aber nur in ihrer Auffassung, dass sie die Menschen ihres Wahlkreises vertreten würden, wenn sie am 29.11 mit Nein abstimmen. Diese Sicherheit sollte zumindest angekratzt werden.

Erkundigt euch also, wo der oder die Bundestagsabgeordnete eures Wahlkreises sein/ihr Wahlkreisbüro hat (das ist immer im Wahlkreis – also in eurer Stadt oder im Landkreis). Dort macht ihr einen Termin mit einem Mitarbeiter des Abgeordneten. Gut ist der Samstag, da die meisten Parlamentarier während der Woche in Berlin sind. Übrigens müsst ihr das vor dem 26.11. machen – dann beginnt nämlich die Plenarwoche und Eure Abgeordneten sind in Berlin. Da der 25.11 ein Sonntag ist, sind die letzten möglichen Termine also am Abend des Freitags 23.11. oder eben am Samstag 24.11.

Ich halte den Aufruf dazu für sinnvoll und unterstütze ihn. Das ist gelebte Demokratie, die außer einer Fahrt nach Berlin und etwas Zeit und Mut nichts kostet. Wir dürfen alle auf den 29. November gespannt sein, ich bleibe am Ball – ich hoffe Ihr auch.