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Gastbeitrag: Substitution aus der Sicht eines Opiatabhängigen

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Bei dem großen Platz, den die Berichterstattung zu Cannabis auf Antonio Peris Buchbinderwerkstatt einnimmt, könnte man beinahe vergessen, dass sich dieses Blog auf sämtliche Drogen bezieht. Unser Leser realflippy hat mir einen Gastbeitrag zugesandt, in dem er als Insider über die Probleme und Veränderungen im Bezug auf die Substitutionstherapie spricht. Das ist durchaus auch ein Feld, dass dringend reformbedürftig ist. Eine neue Drogenpolitik muss auch hier Wege suchen, die Situation der Ärzte und der Substituierten zu verbessern.

Methadon - take-home

Methadon – take-home

Die Substitution an sich ist natürlich, grade für Schwerstabhängige eine gute Idee. Wenn sie richtig eingesetzt wird sollte bei dem Opiatabhängigen ein Prozess stattfinden, der ihn langsam aber stetig aus der Drogenszene herauslöst, der den Abhängigen zur Ruhe kommen lässt, der ihm die Chance gibt seine körperlichen Beschwerden zu mildern und ihm vor allem wieder eine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu sichern.

Das wäre natürlich der Idealfall – aber wie sieht es denn nun wirklich aus in unserem Land? Wie in vielen, den Alltag betreffenden Entscheidungen der Politik wird eher verschlimmbessert und weniger darüber nachgedacht, was wirklich an der „Front“ geschieht. Da werden ziemlich weltfremde Konzepte von Beratergremien und Ausschüssen vorgelegt, die die Stigmatisierung derer, die versuchen wieder ins Leben zurückzufinden eher noch erhöht und ihnen unter gewissen Bedingungen eher die Resozialisierung verbaut als sie zu fördern.

Natürlich ist Kontrolle ein wichtiger Aspekt –  gar keine Frage, aber so wie die Regelungen momentan sind bzw. ausgelegt werden, würden sie mich persönlich eher von einer offiziellen Substitution abhalten. Kann daran liegen, dass ich auch eine andere Zeit erlebt habe, in der es einfacher war und die Ärzte nicht mit einem Bein im Knast standen, wenn sie es denn wagen dem Patienten ein gewisses Vertrauen entgegen zu bringen..aber ein großer Teil der Statistiken und von Verbänden wie der Deutschen AIDS-Hilfe/J.E.S. durchgeführten Studien sprechen für sich.

Die Situation in Deutschland ist nicht unbedingt schlecht, dass mal vorneweg, aber es gibt viele Punkte die sehr verbesserungswürdig sind. Auf einige möchte ich hier eingehen.

Wie sollten also die Ziele der Substitution aussehen? ( frei aus der PREMOS-STUDIE)

1) Sicherung des Überlebens

2) Reduktion des Gebrauchs von Suchtmitteln

3) gesundheitliche Stabilisierung und Behandlung von körperlichen und psychischen Begleiterkrankungen

4) Resozialisierung im Sinne von Teilhabe am gesellschaftlichen Alltag, Arbeitstauglichkeit und Rückzug aus der Kriminalität.

5) Opiatabstinenz

Zu Punkt eins und drei ist nicht viel zu sagen, daher werde ich nur im Bezug auf die anderen Punkte  darauf eingehen.

Beim zweiten Punkt: Der Reduktion des Gebrauchs von Suchtmitteln, fangen die täglichen Probleme aber schon an. Einige der substituierenden Ärzte dulden gelegentlichen Alkoholkonsum, andere sehen sogar über gelegentliches rauchen von THC hinweg,  in anderen Praxen fliegt man konsequent aus dem Programm, wenn man drei mal oder weniger positiv auf THC getestet wird. Teilweise muss vor der täglichen Vergabe des Substitutes ein Atemalkoholtest absolviert werden – was aus medizinischer Sicht nicht falsch ist, im suchttherapeutischen Ansatz aber als äußerst fragwürdig angesehen werden muss, da grade die Heroinabhängigen der offenen Drogenszene oft multiple Abhängigkeiten entwickelt haben, die eher eine unterstützende Behandlung benötigten, als das ewige Damoklesschwert des Abbruches der Substitution über dem Haupt schweben zu sehen.

Als Begleitbehandlung zu Substitution wird eine psychosoziale Betreuung zur Pflicht gemacht. Das mag in vielen Fällen passend sein,  eine differenzierte Betrachtung eines jeden Patienten wäre hier jedoch sinnvoll. Ja es gibt sie, die Opiatabhängigen, die Arbeitsstellen haben, deren Leben in geordneten Bahnen verläuft, die gesellschaftlich nicht durchs Raster fallen. Warum sollte also jemand der ein normales Leben lebt und sich in eine medikamentöse Behandlung begibt unbedingt eine Aufarbeitung psychischer Probleme anstreben, die er gar nicht hat. Anders verhält es sich natürlich bei denen, die durch Prostitution, Knast, Überschuldung oder sonstige Probleme traumatisiert sind oder bei denen drogenindizierte Psychosen auftreten.

Nun ergibt sich das nächste Problem – wie behandeln.

Gesprächstherapien reichen in den meisten Fällen nicht aus, somit wäre eine Behandlung mit Antidepressiva oder Benzodiazepinen angebracht. Antidepressiva wirken meist erst auf längere Sicht…sind also größtenteils ungeeignet um akute Psychosen zu behandeln, Benzodiazepine dürfen im Regelfall während einer Substitution gar nicht konsumiert werden. Einmal davon abgesehen. dass bei einer nicht geringen Zahl der Opiatabhängigen auch eine Benzodiazepin-Abhängigkeit vorliegt,  wäre somit eine effektive Behandlung hinfällig. Da besteht Klärungsbedarf von Seiten des Gesetzgebers. Die nächsten Probleme ergeben sich bei der Resozialisierung. Ein Substitut darf nur in Ausnahmefällen für eine gewisse Zeit als sogenannte „Take Home- Vergabe“ ausgehändigt werden – und auch erst dann, wenn der Substituierte längere Zeit frei von Beigebrauch anderer Substanzen ist.

In Städten ist diese Regelung ein geringeres Problem, denn dort sind Praxen und Ambulanzen gut erreichbar. Auf dem Land ist die suchtmedizinische Grundversorgung auf gut deutsch unter aller Sau. Dort sind teilweise immense Strecken zurückzulegen, die ohne gutes Bus- und Bahnnetz oder ohne eigenen PKW nicht zu bewältigen sind. Solche Unternehmungen lassen sich mit einem geregelten Arbeitsplatz in keiner Weise vereinen. Hinzu kommt, dass das Autofahren auf Methadon/Polamidon und anderen, zur Substitution eingesetzten, Medikamenten vom Gesetz her verboten ist. Es liegt also im Ermessen des Arztes. Neuerdings ist er sogar verpflichtet, der Führerscheinstelle zu melden, dass ein Patient nicht mehr fahrtüchtig ist, weil er sich in eine Resozialisierungsmaßnahme begibt. Das widerspricht sich natürlich schon an sich.

Ein Substituierter hat meistens eine so hohe Opiattoleranz, dass es ihm sehr wohl möglich ist ein Fahrzeug zu führen, oder Maschinen zu bedienen. Zudem ist es in gewissen Berufen und in manchen Gegenden nicht grade vom Vorteil auf einen PKW zu verzichten. Das würde die Resozialisierung schon im Ansatz scheitern lassen, wenn der Patient seine Arbeit verlieren würde, nur weil er Hilfe sucht. wie gesagt, tägliche Strecken von 10 – 20km um zum Substiarzt zu kommen, sind in ländlichen Gegenden keine Seltenheit. Auch hier sollten die derzeitigen Regelungen überdacht werden.

Und noch kurz zur Opiatabstinenz:

In Deutschland streiten sich immer noch die Befürworter des so genannten Abstinenzparadigmas – bedeutet, dass in einem gewissen Zeitraum eine Reduktion des Substituts auf null erfolgen muss, und die Substituierten das Akzeptanzparadigma bzw. die so genannte Harm Reduction befürworten. Bedeutet, je nach dem wo und bei wem man substituiert wird kann man sich als Langzeitabhängiger darauf gefasst machen,  nach einem gewissen Zeitraum krampfhaft auf null dosiert zu werden.Für manche Menschen ist das auch das gewollte Ziel, für andere hingegen der Rückfall in die Drogenszene. Laut neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen wäre auch hier eine individuelle Entscheidung von Patient zu Patient angebracht, um langfristige Erfolge in der Entkriminalisierung der Heroinsüchtigen zu erzielen. Sogar bei der WHO findet langsam aber sicher ein Umdenken statt.

Leider ist in den deutschen Gesetzestexten davon noch nichts angekommen. Hier wird vom Gesetzgeber auf lange Sicht immer noch die totale Opiatabstinenz gefordert. Wie lang der Patient dafür Zeit hat wird nirgends klar definiert. Es gibt einiges an Verbesserungsvorschlägen durch den Deutschen Ärztetag in Verbindung mit der Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin:

http://www.dgsuchtmedizin.de/fileadmin/documents/initiative-btm-aenderung/BtM-Aenderung-lang4.pdf

Leider verlaufen solche, auf den Patienten ausgerichteten Vorschläge oft genug im Sande.

Danke an Antonio Peri, der mich dazu animierte diesen Gastbeitrag zu verfassen.

EU-Drogenbericht: Research Chemicals überfordern Politiker und Medien. Juristen suchen Lösungsansätze

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Am 15.11.2012 hat die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) ihren Jahresbericht veröffentlicht. Die Massenmedien haben vorgestern bereits darüber berichtet. Diese Artikel waren oberflächlich, fehlerhaft und erfassten vor allem nicht den Kern des Problems, der im Bericht der EU-Drogenbeochachtungsstelle deutlich wird – von möglichen Lösungsansätzen war erst gar nicht die Rede. Dieses Blog legt bekanntlich den Fokus auf die Hintergründe und tiefere Beschäftigung mit der Thematik Drogenpolitik. Manchmal muss die Aktualität deshalb unter der Qualität leiden. Daher veröffentliche ich diesen Artikel erst heute. Im Gegensatz zu Spiegel Online, ZEIT-ONLINE und anderen, biete ich jedoch fundierte Informationen verständlich aufbereitet, so dass der Leser nach der Lektüre tatsächlich über diese hochkomplexe Thematik und die Fragestellungen, die sich daraus ergeben informiert ist, und sich kompetent eine eigene Meinung bilden kann. Ich hoffe dafür sind 2 Tage Wartezeit nicht zu lang.

Research Chemicals werden vor allem in der Partyszene konsumiert - Bild unter CC-Lizenz

Research Chemicals werden vor allem in der Partyszene konsumiert – Bild unter CC-Lizenz

Aus dem aktuellen Jahresbericht der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht, geht klar hervor, dass der Konsum von klassischen Substanzen wie Kokain oder Heroin entweder stagniert oder rückläufig ist. Zu Cannabis geht der Bericht von 22,5 Millionen Konsumenten in den Ländern der Europäischen Union aus. Der Konsum von Cannabis bei jungen Erwachsenen sei rückläufig.

Insbesondere Heroin erfreut sich keiner großen Beliebtheit mehr. Das verwundert nicht, liegt doch der Reinheitsgrad von, auf der Straße gehandeltem, Heroin nur noch zwischen 3 – 7%. Der Rest sind zum Teil toxische oder verunreinigte Streckstoffe. Sogar Fälle von Milzbrand durch verunreinigtes Straßen-Heroin tauchen immer wieder auf. Davor warnen Drogenberatungsstellen schon seit einigen Jahren. Viele der langjährig Abhängigen sind zudem in Substitutionsprogrammen. Die dort verschriebenen Stoffe wie Buprenorphin (in Deutschland unter dem Markennamen Subutex bekannt), oder Methadon und Levo-Methadon (Polamidon) werden teilweise in Konsumformen benutzt (Buprenorphin nasal, Polamidon i.V.), die ebenfalls eine stärkere Wirkung versprechen, als der vorgeschriebene orale Konsum. Auch werden diese Substanzen, genau wie starke Schmerzmittel aus der Stoffgruppe der Opioide wie Oxycodon, Hydromorphon oder Fentanyl, bereits auf dem Schwarzmarkt gehandelt und sind für die Konsumentengruppe der Opioid-Abhängigen weitaus attraktiver geworden als Heroin (Diacetylmorphin), das seinen Weg ja ebenfalls als Arzneimittel von Bayer begann, aber noch lange nach seinem Verbot, zur Boom-Zeit in den siebziger und achtziger Jahren als hochpotentes C4-Heroin (damals bekannt unter dem Synonym „China-White“) auf dem Schwarzmarkt erhältlich war.

Wirklich interessant wird der Bericht zum Bereich der neuen synthetischen Substanzen. Diese tauchen in den Medien immer wieder unter den Bezeichnungen „Designerdrogen“ oder neuerdings „Legal-Highs“, weniger verbreitet unter dem Begriff „Research Chemicals“ auf.

Um zunächst die Begrifflichkeiten und deren Hintergründe zu definieren, die von einer uninformierten Presse und auch von der Politik immer wieder durcheinandergeworfen werden, möchte ich diese einmal definieren. Im Voraus muss ich erwähnen, dass wenn es allein um die chemische Struktur der von diesen unwissenschaftlichen Begriffen erfassten Substanzen ginge, die Begriffe „Designerdroge“ und „Research Chemical“ austauschbar wären. Daher stelle ich die Begriffe in ihrem zeitlichen Kontext anhand bekannter Fälle dar.

Designerdrogen

Als gegen Ende der achtziger/Anfang der neunziger Jahre MDMA (unter dem Namen Ecstasy bekannt) seinen Boom erlebte, kam der Begriff der Designerdrogen auf. Dieser bezeichnet vollsynthetische, psychoaktive Stoffe – fast alle aus der Gruppe der Amphetaminderivate. Diese waren allerdings kaum wirklich neu, sondern oft eher aus der Mottenkiste der Pharmaindustrie gezaubert. MDMA beispielsweise ist ein Patent von Merck aus dem Jahr 1913. In den 1960er Jahren wurde die Substanz von Dr. Alexander Shulgin (eine Schlüsselfigur im Bereich der synthetischen Phenetylamine und Tryptamine) wieder ins öffentliche Bewusstsein gerückt. Da MDMA aber bereits 1986 in Deutschland, als nicht verkehrsfähig, ins BtMG aufgenommen wurde, war die Substanz bereits vor ihrem Boom nicht mehr legal.

typisch verpackte, genau beschriftete Research Chemical

Research Chemicals

Ganz im Gegensatz zu den Stoffen, die heute unter dem Oberbegriff Research Chemicals gehandelt und konsumiert werden. Diese Stoffe sind wahre Neuentwicklungen und gehen zu einem wichtigen Teil auf die, in den Büchern PIkhal (Phenetylamins I have tried and loved) und TIkhal (Tryptamins I have tried and loved), von Alexander Shulgin und seiner Frau Ann, veröffentlichten Erfahrungen mit diesen Substanzen samt Syntheseanleitungen zurück. Allerdings enthält PIkhal 179, TIkhal 55 Substanzen. Mittlerweile gibt es jedoch mehrere Tausend Research Chemicals. Käufer von Research Chemicals sind meist gut informierte Konsumenten, die Substanzen von nahezu völliger Reinheit (98 – 99%) unter ihrem korrekten chemischen Namen nachfragen. Die Anbieter dieser Substanzen, die ausschließlich über das Internet vertrieben werden, nennt man nicht Dealer, sondern Vendors (Bereitsteller). Auch unter diesen gibt es schwarze Schafe, die betrügerisch agieren (siehe den Blogroll-Link: „Safe or Scam“) oder unsauber synthetisierte Stoffe (meist aus China) anbieten. Deren Lebensdauer ist jedoch, aufgrund der informierten Kundschaft, eher kurz. Verunreinigte Produkte sind bei den Research Chemicals also eher selten und einer der Gründe, neben der Legalität und der teils enormen Wirkung, warum Konsumenten diese Substanzen den bekannten Schwarzmarkt-Drogen vorziehen. Großes Risiko bleiben unbekannte Langzeitfolgen des Konsums, sowie der sichere Umgang mit diesen hochpotenten Reinstoffen, bei denen man zur Dosierung (die oft im mg-Bereich liegt) schon über eine Feinwaage verfügen muss. Augenmaß wie bei Speed (Straßen-Amphetamin) geht dabei oft nicht gut. Research Chemicals gibt es mittlerweile in vielen Stoffgruppen (Phenethylamine, Tryptamine, Cannabinoide, Opioide uvm.) Research Chemical Vendors bieten keine illegalen Stoffe an. Zwar variieren die gesetzlichen Regelungen dazu weltweit, jedoch wird meist dazu aufgefordert, sich über seine nationale Gesetzgebung zu informieren und der Versand in bestimmte Staaten wird abgelehnt. Ist ein Stoff am Geschäftsstandort des Vendors verboten, wird dieser nicht mehr angeboten.

typisch verpackte Legal-High-Produkte

Legal Highs

„Legal-High“ ist eigentlich ein Werbebegriff von Händlern, die gestreckte Research Chemicals unter frei erfundenen Markennamen anbieten und die Kunden über die Inhaltsstoffe ihrer Produkte völlig im Unklaren lassen. In die Öffentlichkeit drang dieser Begriff erstmals durch die sogenannte „Kräutermischung“ Spice. Gab der Hersteller (The Psychedeli aus England) an, die Mischung mit cannabisähnlicher Wirkung bestünde nur aus diversen legalen Kräutern, fand THC-Pharm nach einer Analyse heraus, dass die synthetischen Cannabinoide JWH-018 und CP-47,497 für die Wirkung verantwortlich waren, mit denen die Kräuter versetzt wurden. Auch wenn mittlerweile einige synthetische Cannabinoide bereits vom BtMG erfasst sind, sind die Variationsmöglichkeiten bei mittlerweile zwischen 1500 und 2000 Stoffen sehr vielfältig. Daher tauchen ständig neue „Kräuter- bzw. Räuchermischungen“ unter neuen Namen auf, die allesamt diverse, noch legale, synthetische Cannabinoide enthalten. Nach den Kräutermischungen wurden dann die sogenannten „Badesalze“ populär. Diese weißen Pülverchen, die Grammweise verkauft und unter Phantasienamen wie Snow angeboten werden, enthalten geringe Mengen hochwirksamer, aufputschender Substanzen wie MDPV (Methylendioxypyrovaleron) oder Mephedron – die nun ebenfalls von der 26. BtMG-Änderung erfasst werden, aber genau wie bei den Kräutermischungen, gibt es noch viele Stoffe mit ähnlicher Wirkung, so dass auch dieser Trend nicht durch die aktuellen Bemühungen gestoppt werden kann. Die Analyse vieler Badesalze und Kräutermischungen kann man unter dem Link: „Legal High Inhaltsstoffe“, ebenfalls in der Blogroll zu finden, nachsehen.

In den Fokus von Staat und Öffentlichkeit gerückt sind die Research Chemicals also durch den inflationären Vertrieb von Legal-High-Produkten. Die Kunden, die diese Produkte nachfragen sind meist ahnungslos und häufig sogar Teenager. Im Vergleich zu den Reinstoffen, sind diese Produkte völlig überteuert und nur deshalb zu dosieren, weil so wenig vom eigentlichen Wirkstoff enthalten ist. Trotzdem gibt es Vorfälle damit. Die Kunden sind unerfahren und wissen nicht einmal, was sie da überhaupt konsumieren. Viele greifen auch aufgrund mangelnder Kontakte zu Dealern illegaler Drogen auf diese Produkte zurück. Die Research Chemical-Szene gibt es schon seit Jahren und auffällig wurde sie nie. Erst die skrupellosen Legal-High-Händler riefen den Gesetzgeber auf den Plan.

Der EU-Drogenbericht konstatiert, dass der EBDD und Europol im Jahr 2010 41 und 2011 39 (laut Pressemitteilung zum Jahresbericht, in den meisten Artikeln dazu ist jedoch immer von 49 zu lesen)neue Substanzen gemeldet wurden. Der EBDD sind aktuell ca. 600 Online-Shops bekannt die eine Vielzahl psychoaktiver Stoffe anbieten.

Es findet ein Hase und Igel-Spiel zwischen den Herstellern und Händlern der neuen Substanzen und den Gesetzgebern in den verschiedenen Ländern statt. Die bisherigen legislativen und juristischen Möglichkeiten werden immer unzureichend bleiben, wenn das Ziel neue Verbote von bislang unbekannten Substanzen sein soll. Ein Analogue-Act, wie in den USA oder ein Stoffgruppenverbot wie in Rumänien, sind in Deutschland so nicht möglich. Bereits seit 2005 gibt es Überlegungen, auch in Deutschland ein Stoffgruppenverbot einzuführen.  Ein Gutachten zur Machbarkeit der Einführung einer generischen Klausel im Betäubungsmittelgesetz kommt zwar zu dem Schluss, dass ein solches Vorgehen möglich wäre, allerdings ist auch dieses Gutachten nur eine Meinung und es zeigt, wie weitgehend eine solche Gesetzesänderung wäre. Diese betrifft nämlich Rechtsgrundsätze wie den Bestimmtheitsgrundsatz, der durch das Grundgesetz in Deutschland festgelegt ist. Ein Verbot von Substanzen, die es noch gar nicht gibt – sondern nur theoretisch geben könnte, bzw. die Aufnahme ganzer Stoffgruppen ins BtMG aufgrund des reinen Verdachts einer psychoaktiven Wirkung, ist juristisch in Deutschland hochproblematisch. Verfassungsklagen dagegen haben durchaus eine hohe Chance auf Erfolg. Daher ist trotz des Ergebnisses zu dem das Gutachten von 2005 kommt, nichts in diese Richtung geschehen.

Die Problematik betrifft übrigens nicht nur die Endprodukte. Auch das GüG (Grundstoffüberwachungsgesetz) ist von der Kreativität der Chemiker betroffen und stößt an seine Grenzen. Bestimmte Grundstoffe werden vor dem Transport in andere Stoffe umgewandelt und nachher wieder in die überwachte Substanz zurückverwandelt. Auch gibt es immer neue Synthesewege für bekannte (illegale) Substanzen, so dass für die Synthese nun andere, noch nicht dem GüG unterstellte, Grundstoffe benutzt werden können.

Geht es bei Cannabis um eine seit Jahrtausenden bekannte Nutz- und Kulturpflanze, deren Konsum zu Genusszwecken ebenso alt ist, so dass die Risiken bekannter Weise gering sind. So sind die Research Chemicals sehr neue, menschgemachte Stoffe mit, zumindest, unbekannten Langzeitrisiken. Ist bei Cannabis der Weg der Legalisierung vorzuziehen, wodurch übrigens auch die Kräutermischungen mit den synthetischen Cannabinoiden wieder vom Markt verschwänden, da die Käufer diese ja ausschließlich als Ersatz für echtes Cannabis nachfragen, fällt mir eine Antwort bei der hochkomplexen Thematik der Research Chemicals schwerer. Erst einmal muss man die Substanzen nach Stoffgruppen betrachten, um sie einzuschätzen: Von Opioiden weiß man um die Entwicklung einer körperlichen Abhängigkeit bei Dauerkonsum. Bei Uppern und Psychedelika um die Gefahr von Psychosen bei anfälligen Personen. Dazu kommen all die unbekannten Risiken aufgrund der mangelnden Erfahrung sowohl von Konsumenten als auch von Medizinern. Andererseits ist es bei der Vielzahl der bereits konsumierten Substanzen, die nie einen Tierversuch oder gar eine Langzeitstudie am Menschen durchlaufen haben, verwunderlich das doch eher wenig passiert. Die Entwickler dieser Stoffe, wissen ja doch meist, was sie tun und früher war der Selbstversuch unter Wissenschaftlern verbreitet. Ethisch ist das ein durchaus akzeptabler Ansatz im Vergleich zu Tierversuchen, die ja auch nicht immer vor schrecklichen Folgen schützen. Die Pharma-Industrie hat (siehe Contergan-Skandal) schon schlimmere Fehler begangen als die Research-Chemical-Untergrund-Chemiker. Ein aus vielen Blickwinkeln zu betrachtendes und schwer zu beantwortendes Phänomen also. Sicher ist nur, dass dieser Markt wächst und immer mehr Konsumenten anzieht. Das hängt natürlich primär mit der repressiven Gesetzeslage und deren Folgen zusammen. Eine Antwort auf diese Entwicklung zu finden, benötigt einen fairen und aufgeklärten Diskurs.

Verzerrte Wahrnehmung: Warum gerade Suchtmediziner keine objektiven Experten sind

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Viele Befürworter einer Legalisierung oder liberalen Regulierung des Umgangs mit Cannabis, haben nach der Expertenanhörung vor dem Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages kritisiert, dass der Fokus zu stark auf Sucht und dem schädlichen Konsum von Cannabis durch Kinder und Jugendliche lag. In der Legalisierungs-Bewegung ist besonders Prof. Thomasius Vielen ein rotes Tuch. Warum aber gerade er und andere Suchtmediziner zu einer ablehnenden Meinung zur Cannabis-Legalisierung kommen, und wieso daran ebenfalls die Prohibition eine Mitschuld trägt, blenden die Meisten aus.

Psychiatrie – Bild unter CC-Lizenz

Von einer verharmlosenden Haltung bezüglich Marihuana, hat sich die Legalisierungsbewegung in den letzten Jahren, zugunsten von mehr Objektivität und Glaubwürdigkeit, deutlich entfernt. Die bestehenden Gefahren des Konsums werden nicht geleugnet, und niemand fordert die Freigabe für Kinder und Jugendliche. Gleichzeitig wird aber auch, ebenso wahrheitsgemäß klar gemacht, dass eben die meisten erwachsenen Konsumenten kein Problem mit dem Konsum haben – genauso wenig übrigens wie der Großteil der Alkohol-Trinker, die immerhin 95% in unserer Gesellschaft ausmachen. Genützt hat diese Strategie bislang nicht.

Geht es um Cannabis-Konsum, so ist immer sehr schnell von den Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche die Rede – und da meist auch noch von extremen Problemkonsumenten. Prof. Dr. med. Rainer Thomasius, ärztlicher Leiter des Deutschen Zentrums für Suchtfragen des Kindes- und Jugendalters (DZSKJ) im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) sowie des Bereichs Suchtstörungen an der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychotherapie und -psychosomatik(UKE), tut sich seit Jahren als vehementer Kritiker jeglicher Lockerung der gesetzlichen Regelungen für den Umgang mit Hanfprodukten hervor. Das ist aus seiner Sicht auch verständlich. Versetzen wir uns für kurze Zeit einmal in Prof. Thomasius Rolle. In seinem Berufsalltag sieht er permanent nur die schwersten Fälle von hochproblematischen und psychisch abhängigen Konsumenten von Cannabis – und das auch noch ausschließlich bei Kindern und Jugendlichen, wo die Auswirkungen eines aus dem Ruder gelaufenen Konsums am gravierendsten sind. Die einzigen Menschen, die er in seinem Alltag trifft, die Cannabis konsumieren, bzw. es konsumiert haben bis sie seine Patienten wurden, sind diese Leute. Mit unproblematischen, erwachsenen Kiffern kommt er überhaupt nicht in Kontakt. Durch die Strafbarkeit exponieren sich diese Leute ja auch nicht in der Mehrheit in der Öffentlichkeit, sondern bleiben lieber unauffällig – unsichtbar. Zahlen über die Konsumenten in Deutschland können demnach nur Schätzwerte sein.

Thomasius ist zwar der bekannteste Suchtmediziner, da er zu diesem Thema gern von der Bundesregierung gehört wird. Allerdings gilt sein Erfahrungshintergrund natürlich auch für andere Suchtmediziner. Wie könnte es auch anders sein? Der Expertenstatus dieser Leute bezieht sich, wie die Berufsbezeichnung schon sagt, auf Sucht und Süchtige. Der Fehler liegt darin, diese Leute gleichsam als Experten für Cannabis und den Umgang der Mehrheit der Konsumenten mit dieser Substanz zu betrachten. Das sind diese Leute keinesfalls. Von ihnen kann kein objektives Bild erwartet werden. Zudem antworten sie z.B. bei Anhörungen nur auf Fragen, die Ihnen gestellt werden. Und diese betreffen meist auch nur den Teilbereich der Thematik, mit dem sie beruflich befasst, und für den sie somit kompetent sind. Ein umfassenderes Bild wird von ihnen nicht erwartet. Die schriftliche Stellungnahme von Prof. Thomasius zum Antrag der Linken auf Zulassung von Cannabis-Clubs zeigt dies sehr deutlich.

Problematisch ist die völlig überproportionale Gewichtung von deren Aussagen. Würde die Legalität von Alkohol nur an Erfahrungen von Medizinern bei der Behandlung jugendlicher Alkoholiker und Koma-Säufer festgemacht, wäre dies ebenso falsch. Zu Recht hielte die Mehrheit der Bevölkerung eine solche Betrachtungsweise für absurd. Bei Alkohol wird differenziert. Daher gibt es ja unsere, richtigen, Regelungen zum Jugendschutz. Diese greifen (wenn sie auch von einigen Jugendlichen umgangen, und von manchen Einzelhändlern nicht eingehalten werden) beim Alkohol recht zuverlässig, da er eine kontrollierte und legale Substanz ist, für die es in Deutschland keinen Schwarzmarkt gibt. Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz im Einzelhandel werden geahndet und die Einhaltung wird kontrolliert. Solange Cannabis aber illegal ist und von Dealern verkauft wird, ist dies im gleichen Ausmaß nicht möglich. Eine Legalisierung ist also gerade auch im Hinblick auf Kinder und Jugendliche zu befürworten. Der Blick der Mediziner reicht da einfach nicht weit genug. Trotzdem sollten wir diese Leute nicht als Feinde wahrnehmen. Nur ein geschärftes öffentliches Bewusstsein für die Verhältnismäßigkeit zwischen unproblematischem Konsum Erwachsener und problematischem Konsum von Jugendlichen, kann diese verzerrte Wahrnehmung ins rechte Licht rücken. Dazu gehört aber viel Mut der verantwortungsvollen Konsumenten. Die Aktion zum Paragraph 218, wo sich viele Frauen unter der Überschrift: „Ich habe abgetrieben“ geoutet haben, als Abtreibung in Deutschland noch strafbar und unreguliert war, kann da als Vorbild betrachtet werden – sie war von Erfolg und einer menschlicheren Gesetzgebung gekrönt.

Strafe oder Therapie? – Bild unter CC-Lizenz

Das Damoklesschwert des Strafrechts bleibt also auch für die nötige Öffentlichkeitsarbeit ein großer Hemmschuh. Gleichzeitig generiert es auch, sogar durch positive gesetzliche Möglichkeiten einer Vermeidung von Haft wegen Straftaten, die einen Bezug zu Betäubungsmitteln haben, wie dem § 35 BtMG, neue Patienten für Psychiatrien und Entzugskliniken. Wurde der § 35 (Stichwort Therapie statt Strafe) sicher mit den besten Absichten geschaffen, so sorgt er doch für ein weiter verzerrtes Bild unter den Medizinern. Ich will gewiss nicht allen Straffälligen, die in den „Genuss“ dieser Regelung kommen bzw. diese für sich zur Haftvermeidung nutzen unterstellen, sie seien bloß Simulanten. Aber die Anzahl derer, die sich lieber als süchtig darstellen, da einige Wochen oder Monate Therapie ganz sicher angenehmer sind, als ein Jahr im Gefängnis, dürfte trotzdem nicht zu unterschätzen sein. Würde man vermuten, dass dieser Paragraph fast ausschließlich Heroinabhängige und deren Beschaffungskriminalität betrifft, liegt man falsch. Immer mehr Straftäter nutzen diese Möglichkeit, indem sie sich als cannabisabhängig darstellen, und viele kommen damit durch. So gerät Cannabis weiter in Verruf und die Statistik problematischer, und damit öffentlich registrierter und wahrnehmbarer, Konsumenten geht nach oben.

Ein realistisches Abbild der Cannabis-Konsumenten und des Verhältnisses zwischen problematischen und unproblematischen Kiffern, kann öffentlich also erst entstehen, wenn eine Legalisierung erreicht ist. Das bislang jedoch stark verzerrte Bild dieser Verhältnismäßigkeit, wird ständig als Argument gegen die Legalisierung angeführt. Das ist ein Teufelskreis der unbedingt durchbrochen werden muss. Den Erfahrungen der Suchtmediziner muss dringend ein anderes Bild entgegen gestellt werden. Das wahrheitsgemäße Bild der überwältigenden Mehrheit der erwachsenen, verantwortungsvollen Genuss- und Freizeitkonsumenten.