Heute hat der Geimeinsame Bundesauschuss (G BA) endlich ein Gesetz umgesetzt, dass bereits 2009 von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde. Es sieht die Abgabe von synthetisch hergestelltem Diacetylmorphin (Heroin) an Schwerstabhängige und die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen vor.

Aufkleber des JES-Verbandes

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Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner heutigen Sitzung die Behandlung von Opiatabhängigen mit Diamorphin erleichtert. Vier Jahre nach Start des Projekts sollen nun mehr Abhängige profitieren.

Die Voraussetzungen sowohl für Patienten sowie für die Ambulanzen selbst bleiben jedoch streng. Mindestens 5 Jahre opiatabhängig und mindestens 23 Jahre alt müssen potentielle Patienten sein. Zudem müssen sie bereits 2 Substitutionstherapien (z.B. mit Methadon, Polamidon oder Subutex (Buprenorphin) ) erfolglos abgebrochen haben. Zusätzlich bekommen Teilnehmer des Programms eine mindestens 6 Monate dauernde psychosoziale Betreuung.

Ambulanzen und Arztpraxen, die diese Therapie anbieten wollen, müssen strenge räumliche und personelle Voraussetzungen erfüllen, um die Behandlung anbieten zu können. Unter anderem müssen sie zwölf Stunden am Tag geöffnet sein und ihre Mitarbeiter zweimal jährlich an suchtmedizinischen Fortbildungen teilnehmen lassen. Allerdings müssen die Diamorphin-Ambulanzen nicht mehr zwingend drei Ärzte anstellen und über drei getrennte Räume verfügen.

Der Bundesverband JES (Junkies, Ehemalige & Substituierte) begrüßte die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses.

Bericht der Ärzte Zeitung, Pharmazeutische Zeitung, Deutsche Apotheker Zeitung