Der Antrag auf Zulassung von Cannabis-Clubs in Deutschland, über den am 17.01.2012 im Deutschen Bundestag debattiert und abgestimmt wird, ist ein großer Vorstoß zur Entkriminalisierung von Hanfkonsumenten. Er wurde seit 2010 vorbereitet und polarisiert sowohl die Gegner, wie auch die Befürworter einer anderen Drogenpolitk. Mein geschätzter Leser und eifriger Kommentator bushdoctor, hat mir heute seine Gedanken zu diesem Antrag zugesandt, die ich an dieser Stelle gerne veröffentliche.
Ich bin von Antonio Peri eingeladen worden im Vorfeld der Bundestagsabstimmung zum Antrag der LINKEN am 17. Januar 2013 einen kleinen Gastbeitrag hier auf seinem Blog zu veröffentlichen. Diese Einladung nehme ich gerne an.
Großartig vorstellen möchte ich mich an dieser Stelle nicht. Ich trete unter dem Pseudonym „bushdoctor“ für die Legalisierung von Cannabis ein und bin hauptsächlich im Forum des Deutschen Hanf Verbandes zu finden. Mein Hauptfokus liegt in der Arbeit für den DHV. Ich bin aber kein Mitarbeiter des DHV sondern „nur“ Privatsponsor.
Mittlerweile beobachte ich die „Legalisierungsszene“ seit 1997 und was mir immer wieder auffällt, ist das Fehlen von konkreten Vorstellungen wie eine „Legalisierung“ von Cannabis in der Bundesrepublik Deutschland im Detail umgesetzt werden könnte.
Es mangelt nicht an Forderungen und Ideen, nur meistens greifen diese aus meiner Sicht immer zu kurz. Meist wird nur die plakative Forderung „LEGALIZE IT“ gestellt, ohne die real-existierenden rechtlichen Rahmenbedingungen verstanden zu haben. Auch der aktuelle Antrag der LINKEN macht hier keine Ausnahme, obwohl man davon ausgehen müsste, dass eine Bundespartei, die mitregieren möchte, gerade diese rechtlichen Zusammenhänge des „Status quo“ verstanden hat.
In einer Diskussion im DHV-Forum habe ich schon meine Kritikpunke an dem aktuellen Antrag der LINKEN formuliert, indem ich auf alle sechs Punkte dieses Antrags kurz (und zugegebenermaßen zynisch) eingegangen bin.
Es entspricht einfach nicht meinen Vorstellung von Umsetzbarkeit, wenn gefordert wird, dass 30g Cannabis vom Betäubungsmittelgesetz ausgenommen werden sollen, aber nirgends ein Gedanke daran verschwendet wird, was mit 31g Cannabis passieren soll.
Eine Ausnahme von bis zu 30g Cannabis aus dem BtmG bedeutet in meinen Augen, dass diese Menge, dann völlig „frei“ wäre und dann eventuell dem Lebensmittelgesetz (Genussmittel) unterliegt. Die weiteren Einschränkungen müssten dann in einer „Cannabisverordnung“ analog der Tabakverordnung erfolgen. Auch das Jugendschutzgesetz müsste angepasst werden, denn dort steht nichts von Cannabis sondern nur von Tabak und Alkohol.
Wie das in Punkt 4 des Antrags geforderte Werbeverbot ungesetzt werden soll, bleibt ebenso schleierhaft wie die Schaffung von neuen Gesetzen und Vorschriften für die zu installierenden Cannabis Social Clubs (CSC), die laut Antrag im Vereinsrecht angesiedelt werden sollen. Den Umgang mit Waffen in einem Schützenverein regelt das Waffengesetz. Welches Gesetz soll den Umgang mit Cannabis in einem CSC regeln? Die Zutrittsregelung „ab 18“ kriegt man noch mit einem Verweis auf § 7 JuSchG hin, wenn aber nur „namentlich Bekannten“ der Zutritt erlaubt sein soll, dann braucht man dafür wieder ein extra Gesetz.
Wie sieht es mit den Erntemengen in den CSC aus? Da fallen weit mehr als 30g an! Der Betrieb eines CSC würde eine Ausnahmegenehmigung nach §3 BtmG erfordern und die „Erntehelfer“ bräuchten ebenfalls solche Ausnahmegenehmigungen, um die angefallene Erntemenge rechtssicher handhaben zu können. Man stelle sich nur eine Polizeikontrolle vor und ein CSC-Mitglied hält gerade eine Schachtel mit 200g frisch geernteten Cannabisblüten in der Hand, auch getrocknet sind das weit mehr als 30g…
So zieht eine einfache Forderung, die sich im ersten Moment vielleicht supertoll anhört, einen ganzen Rattenschwanz an legislativen Maßnahmen nach sich. Und darauf haben diejenigen, die dem Antrag im Erfolgsfalle entsprechen müssten, nämlich die Beamten der Bundesregierung, einfach keinen Bock. Und das kann man ihnen auch nicht mal allzu übel nehmen.
Den einzigen Punkt aus dem Antrag der LINKEN, den man aus meiner Sicht vollumfänglich für gut und durchdacht befinden kann ist die Änderung des Verkehrsstrafrechts dahingehend, dass ein vernünftiger Grenzwert für THC eingeführt werden sollte.
Dies könnte aber völlig unabhängig von der Legalisierungsdebatte erfolgen mit einfachem Verweis auf die Ergebnisse der DRUID-Studien von 2011 und sollte meines Erachtens in einem separaten Antrag geschehen. Durch die vorhersehbare Ablehnung des gesamten Antrags am 17.01.2013 fällt dieser Punkt somit gleich wieder vom Tisch, was schade und unnötig ist.
Das 1997 von der ROT-GRÜNEN Landesregierung Schleswig-Holstein vorgeschlagene „Apothekenmodell“ reiht sich leider auch vollkommen in das Muster „Nicht nachdenken, fordern!“ ein.
Wie es für Apotheken rechtlich möglich sein sollte, Betäubungsmittel an Personen abzugeben, die nicht im Besitz einer BTM-Genehmigung sind, war einfach nicht bedacht worden. Kein Wunder, dass diese Forderung mit einem einfachen Verweis auf das BtmG vom Tisch gefegt wurde. Dieser Antrag beinhaltete aber zumindest die (durchdachte) Beantragung einer Ausnahmegenehmigung nach §3 BtmG für das Land Schleswig-Holstein. Die Konsumenten, die das Cannabis legal erwerben können sollten, wurden aber hierbei schlichtweg vergessen…
Für eine Forderung nach „Legalisierung“ – und Legalisierung ist immer auch Regulierung, braucht es meines Erachtens einen durchdachten Plan, wie man alle Ziele:
- legaler Erwerb, Besitz, Anbau (Austrocknung des Schwarzmarkts)
- Jugendschutz
- Werbeverbot
- Kontrolle
- Strafen
- Steuereinnahmen
- Einhalten der internationalen Verträge
- „Drogentourismus“ (???)
unter einen Hut bringen kann, ohne zwei Jahre lang die Beamten der Bundesregierung und das Parlament mit dem Austüfteln von neuen Gesetzen und Vorschriften zu belasten.
Es wäre besser, wenn sich die „Legalisierungsbewegung“ langsam mit der Formulierung von konkreten Vorschlägen beschäftigen würde als nur zu fordern ohne nachzudenken!
Da ich mich persönlich nicht ausnehmen will, habe ich bereits angefangen nachzudenken und fordere die „Legalisierung“ von Cannabis über die Ausnahmegenehmigungen nach §3 BtmG:
„Die Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes wie auch die internationalen Suchtstoffübereinkommen müssten so ausgelegt werden, dass die Erteilung einer Erlaubnis an Privatpersonen möglich ist.“ (OVG Münster, Urteil 07.12.2012, Az: 13 A 414/11)
Einen konkreten Vorschlag hierzu arbeite ich gerade aus.
Jan 07, 2013 @ 19:59:53
Alles, was mit Hanf und dessen Ableger zu tun hat, aus dem BtmG streichen, da es dort nicht hingehört.
Alle anderen Gesetze/Vorschriften könnten sich dem neuen Sachverhalt anpassen, wenn notwendig.
Klingt einfach, ist aber mMn der einzig mögliche und richtige Weg.
Die Lösung, die du Bushdoktor suchst, sieht nach einer „Endlösung“ mit einhergehenden vielen Kompromissen aus.
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Jan 07, 2013 @ 20:22:43
nur damit das hier nicht falsch rüberkommt.
Finde die Gedanken/Arbeit, die du Bushdoctor, dir machst (habe auch die Diskussion im DHV-Forum verfolgt) vollkommen in Ordnung. Nur weiss ich aus meiner beruflichen Tätigkeit, dass man, wenn man schon alles rausgearbeitet hat, am Ende doch wieder etliche Kompromisse eingehen muss, um alle Seiten zufriedenzustellen. Kommt am Ende Hackfleisch raus und ist nicht mehr zu gebrauchen.
Daher lieber das Primärziel erwirken!
Alles andere schon in der Schublade zu haben ist schön und kann nicht mehr gegen einen verwendet werden..
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Jan 07, 2013 @ 20:54:39
Die Frage ist doch nur, ob und wie man eine Veränderung bewirken kann… Leben und leben lassen heißt eben auch, Kompromisse zu schließen!
Das Primärziel lautet: Hanf legalisieren! Der Weg dahin führt über Kompromisse.
Als die Homosexuellen-Bewegung in den 1960ern den § 175 StGB streichen wollten und dies forderten, hat man auch erstmal 1969 den Kompromis gemacht und Teil-Entkriminalisiert, bevor 1994 (!) der komplette Paragraf gestrichen wurde. 2002 erst erfolgte die Aufhebung von „Homo“-Urteilen aus der Nazi-Zeit…
Und heute debattiert man über die rechtliche Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Ehen, nachdem man in langem Kampf erreichen konnte, dass es sowas wie gleichgeschlechtliche Paare vor dem Gesetz überhaupt gibt!
Warum sollte also die „Legalisierung über die Ausnahmegenehmigungen“ nicht ein erster, gangbarer Weg sein? Das Wort „Endlösung“ möchte ich in diesem Zusammenhang eigentlich überhaupt nicht hören…
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Jan 20, 2013 @ 12:16:53
Bei einem schon prinzipiell die Verfassung brechendem Unrechtsgesetz welches (in Bezug auf Nikotin und Alkohol) mit zweierlei Maß mißt, und schon daher verfassungswidrig und im Klartext kriminell ist, wäre es fatal und kontraproduktiv Kompromisse zu machen. Eine ersatzlose Streichúng des BtmG ist das einzige wirklich legale Vorgehen. Alles andere unterstützt die kriminellen Machenschaften der Prohibitionisten.
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Jan 20, 2013 @ 14:06:11
Gleich das ganze BtmG kippen? Oder doch nur den Hanf aus dem BtmG herauslösen…?
Das BtmG hat meiner Meinung nach schon seine Berechtigung, da es die z.T. hochgefährlichen Pharmaerzeugnisse reguliert. Allerdings haben Pflanzen und Tiere darin m,E. überhaupt nichts zu suchen!
Für den „Spezialfall“ Hanf böte sich wirklich ein eigenes Gesetz an.
Wenn man aber die Redebeiträge unserer Opposition am 17.01.2013 im Bundestag gehört hat, dann weiß man dass dies noch etwas dauern wird, da WIR uns nicht einigen können, WAS der ERSTE SCHRITT sein soll…
http://wieterstand.wordpress.com/2013/01/17/legalisierung-wie-soll-das-aussehen/
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Jan 07, 2013 @ 20:50:49
Mindestmengen, die nicht unter das BtMG fallen, gibt es übrigens in anderen Bereichen (Medikamente) schon lange. Das gesetzlich umzusetzen ist also nicht schwer. Ein Beispiel mit dem ich mich selber (von mir sind die rechtlichen Angaben zu den Mindestmengen diverser Benzodiazepine in Deutschland auf EROWID) gut auskenne: Höchstmenge Diazepam pro Tablette: 10mg, Maximal zugestandene Menge für den legalen Besitz 50 Tabletten a 10mg.
Hat man 51 Tabletten zu 10mg, macht man sich im Sinne des BtMG strafbar. Ist in Österreich bzgl. Suchtmittelgesetz übrigens genauso. Da geht das also ohne Probleme. Und Benzodiazepine sind nicht wie Opioide oder Methylphenidat BTM-Medikamente. Sie werden aber zu BTM sobald eine bestimmte Menge überschritten wird.
Soviel zu dem Punkt mit den 30g – das ist durchaus umsetzbar. In den arzneimittelrechtlichen Vorschriften gitb es dazu längst die Vorlage.
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Jan 07, 2013 @ 21:09:35
Bei BTM, die erst ab einer bestimmten Menge/Wirkstoffkonzentration unter das BtmG fallen, greift das Arzneimittelgesetz.
Sollte Cannabis unter das Arzneimittelgesetz fallen, dann wäre das auch okay!
An dieser Stelle müsste man klären, wie die weitere „Legalisierung“ dann aussehen soll. Coffeeshops scheiden dann völlig aus, und CSC dürften auch schwierig zu realisieren sein.
Was bleibt ist dann das „Apothekenmodell“… Warum nicht? Die internationalen Verträge kann man auch kündigen!
Wären dann aber Ausländer berechtigt, Cannabis in einer deutschen Apotheke zu kaufen? Nicht dass wir dann noch „overlast“ bekommen… 😉
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Jan 07, 2013 @ 21:30:53
Vom Apothekenmodell halte ich nicht viel. Dafür haben die Pharmakonzerne aktuell (das Thema wird in einigen Jahren erst so richtig losgehen, wenn die klinischen Studien abgeschlossen sind und es erstmal viele Patente für Medikamente gibt, die synthetische Cannabinoide enthalten) zu viele Cannabinoid-Medikamente in der Pipeline. Das Urteil vom OVG Münster hat ja gezeigt, wohin dann die Reise geht: Echtes Cannabis nur dann, wenn die Kassen nicht die Kosten für Cannabinoid-Medikamente übernehmen.
Coffeeshops scheiden nicht völlig aus. Man muss das Beispiel mit den Benzodiazepinen (die nur als rezeptpflichtiges, aber eben nicht BTM-Rezeptpflichtiges Medikament zugelassen sind und ab einer bestimmten Menge/Wirkstoffkonzentration als nicht verkehrsfähig gelten) ja nicht zu 100% adaptieren. Es sollte nur ein Beispiel sein, wie z.B. Polizei oder Zoll verfahren, wenn es Mindestmengen gibt.
Die überprüfen dann nicht (können sie ja auch nicht) ob ich die auf dem Schwarzmarkt gekauft, mit gefälschtem oder legalen Rezept aus der Apotheke, oder der Oma aus der Hausapotheke gemopst habe – die interessiert nur die Menge.
Also könnte das bei Cannabis genauso laufen. 30g legal – 31g – Strafverfahren wegen Verstoß gegen BtMG.
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Jan 07, 2013 @ 21:11:20
Bitte ersetze Endlösung durch „finalen Gesetzentwurf“ oder so,
Und ja, die Kompromisse müssen eingegangen werden. Das ist klar. Nur sollte man „Zugeständnisse“ nicht von vornherein auskehren, sondern sich in der Hinterhand halten. Ist leider so.
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Jan 07, 2013 @ 21:47:42
Was ich eingentlich mit meiner Antwort mit der Analogie zur Homosexuellen-Befreiung sagen wollte: Es darf gerade NICHT als „finaler Gesetzentwurf“ verstanden werden, sondern nur als ERSTER SCHRITT in einem langen Prozess…
Aus meinen Erfahrungen in schwierigen Verhandlungen habe ich gelernt, dass man das Gegenüber am leichtesten Überzeugen kann, wenn man ihm bereits soweit wie möglich entgegenkommt. Und dazu gehört zu allererst dazu, die Positionen des Gegenübers ernst zu nehmen und ihn da „abzuholen“ wo ER steht und GEMEINSAM weiterzugehen… danach bildet sich vertrauen.
Durch die Ausnahmegenehmigungen bestünde jederzeit wieder Möglichkeit prohibitionistisch tätig zu werden, das schafft subjektive Sichheit bei den konservativen Politikern. Da es sich nur um einen „administrativen Akt“ handelt und keine neuen Gesetzgebungen nötig sind, kann man dies als Modellversuch für ganz Deutschland (nicht nur Schleswig-Holstein) verkaufen… Es wäre sogar möglich, das ganze ersteinmal in einem kleineren Gebiet zu testen. Alles ohne neue Gesetze oder sonstigen rechtlichen Probleme.
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Jan 07, 2013 @ 22:02:51
Ich weiß, was Du meinst. In Deutschland muss man eben mit manchen Begriffen vorsichtig sein, da sie „vorbelastet“ sind.
Aber „finaler Gesetzesentwurf“ ist lustig – erstmal weil ein Entwurf natürlich nicht final sein kann. Und dazu kommt, dass nicht einmal erlassene Gesetze jemals final sind. Die ständigen Aktualisierungen des Schönfelder (http://www.beck-shop.de/Schoenfelder-Deutsche-Gesetze/productview.aspx?product=2205) sind mir als ehemaliger Mitarbeiter einer Anwaltskanzlei noch gut in Erinnerung. Gesetze sind niemals fertig also auch nie final.
Was Du meinst ist eine rechtssichere Regelung.
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Jan 08, 2013 @ 06:42:00
hey, das ist ( obwohl ich mich nur am rande mit der ganzen legalisierungsbewegung befasse) seit langem ein wirklich vernünftiger und vor allem auch selbstkritischer artikel über die ganze geschichte.
ich habe in einem forum mal eine ziemlich kontroverse debatte angestoßen, in der es darum ging das die grünen wieder die legalize it frage in ihr parteiprogramm aufnehmen und ich der meinung war, grade diese parteien wie grüne, linke, teilweise die spd diese phrasen nur in ihr konzept mit einbauen um bei einer gewissen clientel auf stimmenfang zu gehen…..leider war mit der ganzen hanf-fraktion in besagtem forum keine vernünftige debatte möglich und meine aussagen wurden auf eine missinterpretation eines pseudowissenschaftlichen artikesls reduziert und ich wurde als drogengegner abgestempelt. ich^^
konzepte, punktepläne und auch kritische fragen wie du sie hier aufgeführt hast würden die bewegung auch in der gesellschaft weiter verankern und vor allem bei einer gewissen…..für solche fragen offenen schicht der bevölkerung auf mehr verständniss stoßen.
weiter so…es ist noch ein langer weg um für ein umdenken in der drogenpolitik zu kämpfen…und durch artikel wie diesen wächst mein optimismus, das sich vielleicht doch noch etwas tun könnte immens.
gruß
flippy
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Jan 08, 2013 @ 10:30:32
Ich denke mal bushdoctor wird hier auch noch inhaltlich antworten. Nur eines – ich bin gestern auf facebook tatsächlich auch von jemandem als latent drogenfeindlich bezeichnet worde – ich – lol. Nur weil ich realistische Dinge gesagt habe, wie man eine andere Drogenpolitik hinbekommt – aber wenn man mit Leuten spricht, die erstmal das Geld abschaffen wollen, kann man es auch gleich ganz lassen. Naja Spinner gibt es überall, und in der Legalisierungsdebatte genug. Von so Leuten lass ich mich aber nicht aufhalten, und diskutiere da mittlerweile auch nicht mehr weiter. Dafür hab ich zuviel zu tun.
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Jan 08, 2013 @ 10:59:19
Ich denke, zum Kommentar von realflppy brauche ich nichts anmerken. Er hat verstanden, worauf ich hinaus will… 😉
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Jan 08, 2013 @ 09:40:36
bushdoctors Ansatz finde ich nachvollziehbar.
Nur wenn wir Minimalforderungen stellen, werden wir nicht einmal diese erfüllt bekommmen, sondern bekommen wiederum nur einen kleinen Teil davon.
Gutes Beispiel mit der Homosexuellen-Bewegung. Die Bewegung der sexuellen Aufklärung und Befreiung stellte auch keine Minimalforderungen und trotzdem kam es zur erwähnten Zwischenlösung. An den Llinken gefällt mir gerade, dass sie keine grüne Realpolitik verzapfen, sondern fordern was gefordert werden muss!
Deswegen ist es sicher besser die vollständige Lösung zu fordern, aber trotzdem schon mal solche Kompromissvorschläge und Übergangslösungen zu erarbeiten. Zu detaillierte Ausarbeitungen halte ich aber nicht für nötig, wie oben erwähnt landen die im Papierkorb wenn es konkret wird.
Die Politiker ersparen uns auch nichts, warum sollen sie nicht ihre Arbeit machen und neue Gesetzte erarbeiten? Ein Jahr Prohibition ist mit Sicherheit teurer als die nötigen vollständigen Anpassungen!
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Jan 08, 2013 @ 10:36:06
Das sehe ich ganz ähnlich wie Du. Zudem stellt die Linke ja nichtmal die Maximalforderung. Die anvisierten Cannabis-Clubs sind ja nun wirklich nicht die Maximalforderung. Die gibt es in Spanien ja auch und in Belgien vereinzelt – und dort sind sie auch noch nicht bei der totalen Legalisierung angekommen. Eine Maximalforderung wäre wirklich die Gleichstellung mit Tabak und Alkohol.
Die nötigen Anpassungen einiger Gesetze halte ich auch für Unproblematisch. Heere von Juristen verdienen ihren Lebensunterhalt einzig, weil sich viele Gesetze ständig ändern. Das wäre also mit lockerer Routine durchführbar. Ohne Gesetzesänderungen brauchte es kaum Politiker. Gesetze zu erlassen und zu ändern ist der hauptsächliche Teil ihres „Jobs“.
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Jan 20, 2013 @ 12:35:54
Nein, eine Maximalforderung wäre eine, die alle wissenschaftlichen Fakten berücksichtigt, und da ist einfach die gravierendste, das Alkohol und Nikotin Zellgifte sind, die nahezu 200 000 Menschen jährlich in Deutschland umbringen, Cannabis aber keine Todesopfer verursacht da keine toxische überdosierung möglich ist und diese auch nicht den Körper zerfrißt. Eine Gleichstellung mit Alkohol wäre noch lange nicht gerecht und wissenschaftlich korrekt, im Gegentei ist es eine Verharmlosung dieser beiden harten legalen Drogen, die anhand ihrer nachgewiesenen Gesundheitsschädigung im besten Falle mit Heroin oder Kokain auf einer Stufe stehen, keinesfalls aber mit Cannabis welches ein ums vielfache geringeres Gefährdungspotential hat. Ich nenne mich übrigens hier jetzt Ralf55 um eine Verwechslung mit Ralf zu vermeiden.
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Feb 02, 2013 @ 03:06:04
Ich finde die Diskussion ob Maximalforderung oder von vorneherein ausgearbeitete Kompromisslösung nicht fruchtbar. Natürlich kann man die vollständig sauber geregelte Drogenwelt fordern. Man wird sie aber kaum durch die Forderung nach sofortiger Umsetzung bekommen. Und erfahrungsgemäß sind es oft gerade politische Maximalforderungen, von denen am Ende ein „zerflettertes“ Konstrukt mit vielen „Verlierern“ übrig bleibt.
Ganz anders dagegen der hier vorgebrachte Ansatz von bushdoctor. Er stellt tatsächlich keine „Maximalforderung“ dar. Aber gerade das macht für mich den Reiz dieser Stoßrichtung aus.
Was mich an diesem Ansatz fasziniert, ist gerade die bestechende Einfachheit.
Und ich sehe es auch so. In einer schwierigen Verhandlung kommt man am ehesten weiter, wenn man der Gegenseite einfach umzusetzende klare Handlungsmöglichkeiten anbietet.
Dieses Kriterium erfüllt bushdoctors Ansatz, wie es ausschaut, mit Bravour.
Ein weiter Fakt, von dem man immer ausgehen kann, ist der, dass die Leute keine Veränderungen mögen und sich in der Regel ad hoc nur wenige Veränderungen abringen lassen. Und im Zweifel sogar froh über KLEINE Veränderungen sind, die ihnen langfristig Ruhe vor GROßEN Veränderungen versprechen. Von daher sehe ich für einen Vorschlag, der mit äußerst wenigen Veränderungen auskommt, fürs Erste die besten Chancen.
Dieses Projekt muss auf jeden Fall detailliert ausgearbeitet und ggfs. publiziert werden. 30 mal Daumen hoch!
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Feb 02, 2013 @ 09:59:14
Danke, für Deine Unterstützung, HMV. Du kennst ja schon einige Details meines Vorschlags…
Sobald ich meinen medizinischen Vorträge abgeschlossen habe, werde ich mich an eine „präsentable“ Form meines Vorschlags machen. Das wird – so wie´s aussieht Ende Februar, Anfang März sein,
Dazwischen habe ich noch ein Gespräch bei meinem CSU-Bundestagsabgeordnenten… 😉
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Feb 02, 2013 @ 12:22:27
Darauf bin ich auch schon gespannt @ bushdoctor. Du kannst dann das Konzept zusätzlich auch hier veröffentlichen. Meine Artikel erscheinen nämlich auch immer noch auf der Facebook-Seite von Kein Wietpas! Das würde dann helfen, noch mehr Leute zu erreichen. Bezüglich dem CSU-Abgeordnete mein größter Respekt. Ausgerechnet die CSU – nun ja, da wünsche ich Dir viel Glück, allerdings bin ich im Bezug auf CDU/CSU der selben Meinung wie Frank Tempel. Er äußerte ja im Videomittschnitt (Artikel Drogenpolitische Fundstücke vom 1. Februar) das die CDU vorsätzlich inkompetent sei und als einzige Partei wirklich unerreichbar für rationale Argumente sei. Ich bin gepannt, was Du im Anschluss an das Gespräch berichten kannst.
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Feb 02, 2013 @ 13:09:52
Bei dem Gespräch mit dem CSU-Mann wird es ausschließlich um „Hanf als Medizin“ gehen. Der gute Mann hat doch tatsächlich „noch nie“ dovon gehört, und bat selber um ein persönliches Gespräch.
Vorausgegangen war ein Brief meinerseits an ihn, in dem ich meine Gedanken diesbezüglich geschildert habe…
Glaubt mir bitte: KEIN MENSCH möchte Alte und Kranke leiden lassen… Es ist nur den wenigsten Politikern BEWUßT, dass das totale Hanfverbot aus medizinischer Sicht absolut kontraproduktiv ist und die rechtspraxis zu unsäglichem Leid führt: Zu der Krankheit kommt dann noch die Kriminalisierung hinzu! Einfach UNHALTBAR!
Es gibt Türen, die kann man nur langsam öffnen. Die „CSU-Cannabis“-Türe ist so eine…
Na denn, wünscht mir Glück!
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Feb 02, 2013 @ 13:14:28
@Antonio: Danke für Dein Angebot! „Mein“ Konzept wird selbstverständlich bei Dir zuerst veröffentlicht werden! DU bist einfach dafür die besten „Plattform“ aus meinen Augen, da es nicht ohne grafische Elemente auskommen wird und für eine Veröffentlichung in einem Forum in dieser Form nicht geeignet sein wird…
Danke für DEINE Unterstützung, Antonio!
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Feb 03, 2013 @ 02:10:06
Da kommen wir dann doch wieder bei dem, von Dir mir unterstellten „negativen Menschenbild“ an:
Zitat bushdoctor: „Glaubt mir bitte: KEIN MENSCH möchte Alte und Kranke leiden lassen… “
Aber natürlich gibt es genau solche Menschen. Aus einer Diskussion auf Spiegel-Online: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/kampf-gegen-die-droge-crystal-meth-an-der-deutsch-tschechischen-grenze-a-875994.html
37. optional
Kaygeebee 07.01.2013
„Lasst sie doch! Wer mit 17 schon Meth nimmt soll das auch machen. Ist seine Entscheidung und sein Körper. Qualmt zumindest nicht und i.d.R. bleiben die zu Hause. Mal sehen wie lange er oder sie noch „cool“ und „fresh“ ist. Wenn er oder sie dann aber mit einer abgefuckten Visage und völligen kaputten Körper dann um Reha bettelt, dann würde ich als Krankenkasse und Staat sagen „Geh doch sterben! Jahrelang Hirn wegballern und fröhlich Drogen spritzen obwohl die Konsequenzen klar waren?! Und dann den Nerv haben auf Staatskosten die Symptome wegzukurieren?! Ne Junge, heute lassen wir mal die natürliche Selektion machen: Die Schwachen und Dummen gehen unter.“ Da kenne ich absolut kein Mitleid, genau wie für Jugendliche welche mit 200 gegen einen Baum fahren und dabei umkommen. Dumm gelaufen, ich hoffe deine Eltern sind stolz einen hirnlosen Trottel erzogen zu haben. Und Mitleid verschenke ich ungern. Teile der US Krankenversicherungen könnte man durchaus bei uns übernehmen. Bei bestimmten Konditionen zahlt die Kasse einfach nicht. Säufer kriegen keine neue Leber bezahlt, Kettenraucher keine Krebstherapie und Fettleibige kein Fettabsaugen.“
Daran sieht man einfach – es gibt sozialdarwinistische, ekelhafte Menschen, die einen schon beinahe selbst seiner Menschlichkeit berauben können, denn diesem Kommentator wünsche ich wirklich, dass er selbst einmal in eine Lage kommt, in der er nachvollziehen kann, wie man sich da fühlt. Solche Menschen haben in einer humanistischen Gesellschaft eigentlich nichts verloren (wenn man genauso sozialdarwinistisch wie dieser Kommentator wäre, müsste man eigentlich sagen: Genau diese gehören ausgemerzt, damit sich der Rest zu etwas besserem entwickeln kann, denn Leute wie dieser Kommentator sind die wahren Schädlinge einer progressiven Gesellschaft) – schade, dass dieses Gedankengut sich seit 1939 nicht geändert hat, und der Spiegel keine Zensur walten lässt, wo es angebracht wäre.
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Feb 03, 2013 @ 10:41:25
Der Schlüssel liegt im Begriff „Mensch“…
Aber auch die meisten dieser „harten Knochen“, werden – wenn sie „echte“ Menschen“ sind – ganz weich, wenn das „Schicksal“ mal die Begebenheiten umdreht…
Ca. 10% der „Menschheit“ sind Psychopathen, die KEIN Mitgefühl haben KÖNNEN. diese sind aber die absolute Minderheit und können von UNS einfach ignoriert werden. Psychopathen sind für mich keine Menschen, ihnen fehlt, das Wesensmerkmal eines Menschen: Empathie, Mitgefühl, Liebe!
Aus dem von Dir, Antonio, vorgebrachten Zitat, spricht für mich einfach nur tiefe Unzufriedenheit (mit SICH SELBER)…wenigstens würde er/sie die anderen „verrecken“ lassen, was immerhin besser ist, als mit aller Staatsmacht hinterher zu sein…
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Jan 08, 2013 @ 10:56:14
Ich habe keineswegs vor „für den Papierkorb“ zu arbeiten! 😉
Der Vorschlag wird so ausgearbeitet sein, dass er SOROFT umgesetzt werden kann. Es wird nur einige „Parameter“ geben, an denen geschraubt werden kann:
Wieviele Pflanzen pro Person? (3 Stück)
Wieviel Gramm pro Person? (10g)
Wieviel Gramm dürfen in den Vertriebsstätten (CSC, Shops) vorgehalten werden, ohne zu einer bestimmten Pflanze zugeordnet zu sein (500g)
Meine Vorschläge in Klammern…
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Jan 08, 2013 @ 11:37:40
Und:
Wer darf die Clubs betreiben?
Wieviele Mitglieder?
Welche Rechtsform?
Vertriebsstätte getrennt vom Anbauort?
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Jan 08, 2013 @ 12:19:38
Bitte nicht falsch verstehen bushdoctor, ich finde Deine Initative absolut wichtig, würde eben nur keine Minimalforderungen auf die Fahnen schreiben.
Und die Nicht-Durchführbarkeit der Legaliserung aufgrund nationaler und internationaler Bestimmungen ist ein Prohibitionsargument, Vorsicht! Damit schießen wir uns leicht mal ins Knie…auch wenn Du Recht hast und ein Haufen Details zu klären sind!
Die Gesetze sind für die Menschen da, nicht umgekehrt. Deswegen können sie auch jederzeit von Menschen geändert werden.
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Jan 08, 2013 @ 13:49:16
Bitte warten, bis ich den Vorschlag veröffentliche… 😉
Deine Fragen vorab kann ich aber schon kurz der Reihe nach beantworten:
– Jeder (mit einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung)
– kein Limit … das Limit ergibt sich („weich“) aus der „500g-Regel“
– Rechtsform einer juristischen Person (Verein, Club, Stiftung, GmbH, …)
– Vertriebsstätte = Anbauort (=> kein Transport von BTM über Limit der Ausnahmegenehmigung (z.B. 10g)
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Jan 08, 2013 @ 19:13:57
„- Vertriebsstätte = Anbauort“
viel spass, wenn du das so machst erlebt die „gebäude-sicherungs-industrie“ ihren zweiten frühling.
die orte kannste sichern wie fort knox. (alarmanlage, videoüberwachung, sicherheitstüren und fenster usw)
zudem werden diese vertrieb/anbaustellen räumlich nicht in der innenstadt unterzubringen sein da fläche benötigt wird ohne ende.
halt ich nicht für durchdacht.
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Jan 08, 2013 @ 20:06:13
Ich appelliere an den gesunden Menschenverstand: „Fort Knox“ ist übertrieben! „Erhöhte Einbruchssicherheit und Zugangskontrolle sollte ausreichen:
z.B. 1. Obergeschoss, gesicherte Fenster (bei Indoor-Anbau automatisch) und Zutrittskontrolle (Einbruchssichere Tür, Türknauf aussen, Zugang nur mit Schlüssel o.ä,) Videoüberwachung sicherlich von Vorteil bei Antragsstellung. Auch eine „Alarmanlage der einfacheren Bauart könnte im „Gesamtkonzept“ die Genehmigungsbehörde überzeugen…
Was sollte man denn sonst verlangen?
Anbau im Erdgeschoß müsste natürlich etwas schärfer gesichert werden. Hierbei müsste der Zugang über die Fenster „unmöglich“ sein… Mit nem Panzer würde man aber auch in „Fort Knox“ relativ weit kommen. Aber WER würde mit nem Panzer wegen 20 Hanfpflanzen (erntereif!) irgendwo einbrechen?
Für Outdoor-Anbau wären sicherlich noch höhere Auflagen zu erfüllen… aber da müßt ihr die Behörde halt überzeugen! z.B wenn Ihr ne 3 Meter Mauer mit Stacheldraht um das Grundstück zieht, dann könnte das schon klappen.
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Jan 08, 2013 @ 11:57:05
das mit den 10g pro person hätt ich gerne mal erklärt, wie ist das gedacht? pro anbauzyklus 10g?? sprich alle 3 monate 10g pro mitglied?
selbst wenn ich deine vorgeschlagenen 3 pflanzen als grundlage nehme komm ich schon locker auf 150g theoretisches endprodukt.
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Jan 08, 2013 @ 13:56:15
Es soll eine Ausnahmegenehmigung nach §3 geben, die zum allgemeinen Umgang mit Cannabis berechtigt. Darin wird bescheinigt, dass man 10g Cannabis mitführen und besitzen darf.
Die andere Ausnahmegenehmigungsart wird die Pflanze betreffen und „schützt“ die Pflanze und deren Teile, solange sie eindeutig der Ausnahmegenehmigung zugeordnet werden kann (hängt als Kärtchen an der Pflanze 😉 )
Der wichtige Punkt ist der „Übergang“ von der Pflanze zu der „Genehmigung zum allgemeinen Umgang, die ja nur 10g abdeckt. Auch dies habe ich berücksichtigt! Evtl. wird es hier aber noch zu Anpassungen kommen, so dass ich noch nichts weiter dazu sagen möchte.
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Jan 08, 2013 @ 19:35:38
Das mit der Vertriebstätte = Anbauort finde ich schwierig. Denn das kollidiert mit der 500g – Regelung. Schon 50 Personen, die sich ihre erlaubten 10g abholen und die 500g sind weg. Also muß man ständig für Nachschub sorgen, und was dann in den hinteren Räumen so wächst, dürften dann weit mehr als 500g sein müssen. Es sei denn man möchte nur einen Club mit 5 Mitgliedern führen.
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Jan 08, 2013 @ 19:53:10
Es gibt keine Probleme… nur Lösungen!
Die Antwort heißt Selbstregulierung:
Wenn der „Shop“ gerade nur 500g „genussreif“ auf Lager hat, dann wird er aus Eigeninteresse eine Mengenbeschränkung für die aktuelle „Tagesausgabe“ machen (z.B. 3 Gramm pro Person)…
Ausserdem hat er ja noch u.U. Reserve, die durch eine Anbaulizenz die eben gerade nicht zur „Anbau“ sondern zur „Sicherung der Lagerung“ der zuvor angebauten Pflanze genutzt wird…
Wartet einfach den konkreten Vorschlag ab… 😉
Ihr könnt aber ruhig weiterfragen, denn vielleicht tut sich ja trotzdem noch irgendwo eine „Lücke“ auf… 😉
Zusatzinfo: Die Durchschnittsgröße eines solchen „Shops“, den ich als „CSC e.V.“ modelliert habe findest Du hier:
http://hanfverband.de/forum/viewtopic.php?f=28&t=872
Die Zahlen sind aber mittlerweile überholt: Die Stromkosten sind etwas niedriger! 😉
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Jan 08, 2013 @ 20:37:08
grundsätzlich finde ich die idee von CSC in DE eine gute sache, aber nicht mit deinen zahlen.
du rechnest derart niedrig das es den meisten unmöglich sein dürfte durch den CSC ihren eigenbedarf zu decken, die differenz muss dann wieder auf dem schwarzmarkt zugekauft werden.
grade wenn cannabis als medizin genutzt wird sind 5g/tag kein seltener verbrauch.
deine rechnung gesteht aber jedem mitglied nur eine menge von 22,5 g/monat zu.
wie kommst du zu den zahlen?
oder ist es garnicht beabsichtigt mit deinem CSC modell den eigenbedarf zu decken?
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Jan 08, 2013 @ 20:59:32
1. ist das nur ein Model!
2. Wem 22,5g im Monat nicht reichen, der geht halt in einen anderen Club! Er hat ja eine Ausnahmegenehmigung und darf 10g besitzen?
Wo ist das Problem? 😉 Irgendein „Club“ wird schon noch was haben, oder?
Es sind ja nur „Durchschnittswerte“. Wenn Du 100g im Monat brauchst, dann gibt es mindestens zwei, die nur 10g im Monat brauchen, oder NULL, wie mein Bruder, der sich natürlich auch drei Anbaulizenzen „sichern“ und meinem Club übertragen wird… 😉
Ein „Medical Marihuana“-Patient, hat natürlich MEHR Anbaulizenzen, denn das legt ja die „Regulierungsbehörde“ nach Antragslage fest. Als „normaler“ Genuss-Konsument ohne ärztliches Attest gibts halt „nur“ drei Pflanzen (oder mehr, DAS müßte Verhandelt werden). Ich habe meinen Entwurf mit Standard 3 Pflanzen durchgerechnet, weil erst ab dann der Schwarzmarkt effektiv ausgetrocknet werden würde)
Ausserdem: Wenn Du alle Clubs im Umkreis abgegrast hast, und Dir keiner mehr was geben will, dann solltest Du mal Dein Konsumverhalten überdenken… ist nur meine persönliche Meinung.
Anmerkung: Ein Cannabis-Patient, darf in seiner Ausnahmegenehmigung natürlich auch MEHR als 10g besitzen. Auch hier gilt:
1. 10g ist „freier Parameter“ (Verhandlungssache) von mir aus auch 30g
2. 10g habe ich halt mal so als Wert hergenommen, der mir „vernünftig“ erschien. Bisher sind´s 0,0g! 😉
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Jan 08, 2013 @ 20:38:55
Die 500g sind dienen automatisch als begrenzender Faktor. Man könnte auch 1kg oder 10kg festlegen, je nachdem wie groß man solche Betriebe werden lassen möchte.
Die „Mc Dope AG“ wird es aber mit 500g nicht geben eher viele kleine Vereine oder Gesossenschaften. Die Rechtsform ist aber absichtlich nicht vorgeschrieben, denn im Unterschied zu unserer Regierung möchte ich NICHTS verbieten, sondern ERLAUBEN!
Das Limit von 500g regelt den Markt! Wenn jemand eine GmbH aufziehen möchte, dann kann er das gerne tun.
Wichtige Anmerkung: Die Anbaulizenzen sind ausschließlich an natürliche Personen gekoppelt und NICHT übertragbar…
… siehst Du, Antonio, wohin die Reise geht? 😉
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Jan 08, 2013 @ 20:51:25
Ja – in Richtung Selbstanbau-Lizenzen für jeden zu Hause, also privaten Kleinstanbau.
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Jan 08, 2013 @ 21:22:14
„Ja – in Richtung Selbstanbau-Lizenzen für jeden zu Hause, also privaten Kleinstanbau.“
Das klingt irgendwie enttäuscht… Wenn aber mehrere Leute ihre Lizenzen zusammenlegen, dann kann man auch größere „Grow-Ops“ aufziehen. Das Limit legt die „500g-Regel“ fest. Ich denke, dass bei ca. 1000-3000 Pflanzen das Ende der legalen „Operabilität“ erreicht ist. Ist aber nur eine Bauchschätzung.
Privat, ja, aber nicht ganz: Durch die Ausnahmegenehmigung dürfest Du überall legal einkaufen, wo man dir bereit ist, etwas zu geben! Privat zuhause dürftest Du natürlich auch anbauen (zusätzlich!)
Durch die Ansiedlung im Privatrecht hat der „Staat“ auch keine Legitimationsprobleme, denn das machen die Bürger unter sich aus, der Staat wird nicht zum „Helfer der Drogensucht“ – ist Gut für das „“Gewissen““ der Abgeordneten und der Regierung 😉
Prinzipiell geht dieser Ansatz davon aus, dass jeder Mensch privat-persönlich das freie Recht hat, legal Hanf anzubauen! Aus Regulierungsgründen sind halt nur eine bestimmte Anzahl von Pflanzen pro Person erlaubt. Wenn Du mehr brauchst und dies begründen kannst, dann kriegst Du auch mehr… Aber schließlich bist DU SELBER es, der die Entscheidung zum Konsum triffst, aus welchen Gründen auch immer, also musst DU SELBER auch dafür sorgen, dass Hanf angebaut wird, etweder durch DICH SELBER oder durch KOOPERATION mit anderen.
Achja: Das „Werbeverbot“ wird übrigens durch das BtmG selber besorgt in Paragraph 14.
Und was nettes gibts auch noch als Dreingabe vom BtmG:
Auf jeder Packung Cannabis, der in solchen „Clubs“ verkauft wird, muss „100% Cannabis“ draufstehen… Das steht so im Gesetz, ebenfalls §14 😉
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Jan 09, 2013 @ 00:20:35
Das hörte sich keineswegs enttäuscht an – ich fände das sher gut, wenn man selbst zu Hause anbauen dürfte. Für Patienten ohne Cannabis-Club in der Nähe, wäte dass wohl auch manchmal die beste Option (sofern sie noch in der LAge sind anzubauen) um pragmatisch und günstig an Gras zu kommen.
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Jan 08, 2013 @ 21:02:28
Ich muss nochmal was sagen,
welcher Weg,
die sehr detailiert ausgeabeitete Kleinlösung, als Anfang, die bushdoctor ausarbeiten versucht,
oder eine größere aber auch undetaliertere Forderung die dann anschließend kleingestückelt wird,
ist nicht entscheidend für einen Erfolg.
Es wurde hier auch schon thematisiert. Der Knackpunkt für den Erfolg ist der „Mainstream“. Solange in der allgemeinen Bevölkerung das schlechte Bild des „Kiffers“ vorherscht wird sich KEINE Partei trauen das AKTIV in ihrem Wahlprogramm aufzunehmen. Es kostet denen LEIDER Stimmen.
Und das ist dann auch das Dilemma z.B. der Grünen (deren Antrag auf (Teil) Legalisierung kriegt kaum keiner mit, aber Wahlplakate mit solchen Forderungen würden sicherlich Stimmen kosten. Stellt euch doch die Schlagzeile der Bild vor „Stoppt den Wahnsinn, Grüne fördern Drogenmaffia und möchten freien Verkauf aller Drogen, Bild erklärt …. bla bla Kinder etc.“
Deshalb muss Aufklärung der allgem. Bevölkerung als erstes kommen, und das ist verdammt schwierig und wird noch lange dauern.
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Jan 08, 2013 @ 21:27:34
100% Zustimmung!
Je nach dem wie gut WIR sind, oder wie gut DIE sind, wird das noch eine Weile dauern… Am Kämpfen kommen wir so oder so nicht vorbei!
Mein Vorschlag ist nur – im Gegensatz zu allen bisherigen – vollständig durchdacht und SOFORT praktikabel.
Wir können aber auch warten, bis der „Liebe Gott“, den Hanf wieder frei gibt!
Sorry, für den Zynismus, ist eine Schwäche von mir und nicht persönlich
gemeint. – wirklich nicht!
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Jan 08, 2013 @ 21:17:47
Ich möchte keine Lizenz beantragen müssen um mir 3 HanfPlanzen auf dem Balkon stellen zu dürfen, muss ich bei anderen Blumen ja auch nicht. Die sind nicht weniger GIFTIG wenn ich mir die in der Bong anzünde und inhalliere.
Das Absordum des Verbots muss rein in „die Köpfe“
Der Weg von kleinen, wenn auch gut gemeinten Schritten, wird nie zu einem Umdenken in der Bevölkerung führen.
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Jan 08, 2013 @ 21:24:42
kaufe ein „u“ 🙂
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Jan 08, 2013 @ 21:35:20
durch das „regulieren“ von bestimmten Mengen, seih es Gramm oder Anzahl Pflanzen, rauben wir uns doch der eigenen Argumente! Warum soll was reguliert (damit meine ich begrenzt) werden?
Stellt euch vor, Angie hätte einen Lichtbilck, und streicht Hanf ab sofort aus dem BtmG und kündigt dieses UN-Abkommen. Jeder kann soviel rauchen und pflanzen wann und wo er will, das wäre der Exportschlager! 🙂
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Jan 08, 2013 @ 23:26:21
Mensch Donkey – sei nicht so ein Esel…
Du hast doch Augen im Kopf, also SEHE!
Leute wie Du versuchen doch immer alles Konstruktive zu zerpflücken und irgendetwas Negatives zu finden, nur damit sie gar nicht erst den aufgezeigten Weg beginnen müssen.
Tust Du selbst überhaupt etwas, das über Deinen eigenen Tellerrand hinausgeht? Nein? Dann beginne selbst etwas und hör mit Deinen Versuchen auf, dem bushdoctor Energie zu stehlen.
Wahrscheinlich machst Du das nicht einmal absichtlich – aber du machst es!
Ich selbst finde die Gedanken von Bushodoctor dermaßen inspirierend, daß mir hier fast einer abgeht…
Fundamentalisten gibt es auch „bei uns“ mehr als genug, und die halte ich für genauso intolerant wie die herrschende Kaste.
Gut also, daß es ausgleichende Menschen wie den Bushdoctor gibt, Amen!
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Jan 20, 2013 @ 14:12:14
Einen Menschen, der hier nichts weiter als die Beachtung der Menschenrechte und Gerechtigkeit fordert als Fundamentalisten zu bezeichnen, ihn im ersten Satz schon als Esel abzustempeln nur weil er die Vision der Freiheit wie sie jeder Säufer hat, in den Raum stellt und wie sie unsere Verfassung garantieren sagt alles über die Qualität deiner Argumente aus und ist vollkommen unter die Gürtellinie. Wir berauben uns der eigenen Glaubwürdigkeit, wenn wir auch nur auf eines der verlogenen Argumente der Prohibitionsfundamentalisten und ihren ebenso verlogenen pseudointellektuellen Rechtspraktiken einlassen. Und nur in diesem Zusammenhang ist das Wort Fundamentalist korrekt, denn Fundamentalisten setzen auf Gewalt. Das tun ausschließlich die Prohibitionisten, indem sie ständig ihr Gewaltmonopol mißbrauchen ( Wir wollen alle nur IN RUHE GELASSEN WERDEN bei unserem absolut friedlichen tun) und uns die Schergen (von denen mindestens 90% gerne mitmachen, die anderen sind Mitläufer und werden mißbraucht) ins Haus schicken. Dadurch sind sie gewalttätige Verbrecher ähnlich wie die DDR Mauerschützen und ihre Befehlsgeber. Jeder der die Opfer nicht als solche anerkennt und die Verbrecher mitsamt ihrem Verbrechen nicht beim Namen nennt sondern mit ihnen zusammenarbeitet verhöhnt sie, und wir tun das permanent. Wir verhöhnen wie oben uns selbst, bedienen uns ihrer Pseudoargumente vom Schutz der „Volksgesundheit“ (ein Ausdruck der von den Nazis erfunden wurde um ihre Rassenideologie zu rechtfertigen und tatsächlich ganz dreist die 6 Millionen Opfer dieser Perversität verhöhnend im Verfassungsgerichtsurteil gegen Hans Söllner der auf Religionsfreiheit geklagt hatte, wieder salonfähig gemacht wurde, Zitat aus diesem Machwerk: „Der Schutz der VOLKSGESUNDHEIT gehe über das Recht auf freie Religionsausübung“) und erwarten dann auch noch Respekt. Ein Rechtssystem welches sich zum Zwecke des Verfassungsbruchs eiskalt Mengeles Massenmorde rechtfertigenden Lieblingsausdruckes bedient, hat jegliche Legitimation verloren überhaupt irgendwelche Rechtsnormen zu erlassen und die Verfassungsrichter die solches wieder ungestraft verzapfen dürfen, sind dieselben Schreibtischtäter wie damals. Ihnen auch noch nach ihrem verlogenen Nazimaul zu reden ist als ob die Juden gesagt hätten: Ja wir sind der Abschaum der Menschheit aber bitte seid human und bringt uns nicht mehr um, zum Schutz der Volksgesundheit und besonders der Kinder könnt ihr uns dafür ja alle kastrieren. Jeder fünfte darf unkastriert bleiben und einmal im Monat …..aber nur unter strengsten Auflagen.
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Jan 20, 2013 @ 14:17:51
Ich glaube der „Esel“ war eine Anspielung auf den Nickname „Donkey“. 😉
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Jan 21, 2013 @ 01:10:59
Es ist richtig, dass der Begriff „Volksgesundheit“ im Nationalsozialismus so missbraucht wurden, wie Du es schilderst. Daher heißt es ja heute auch nur „Gesundheitsministerium“ und nicht „Ministerium für Volksgesundheit“.
Der Begriff an sich ist jedoch keine Schöpfung der Nazis. In anderen Ländern, z.B. in den Niederlanden, heißt es noch heute „Volksgezondheid“.
Auch wenn diesen Begriff in Deutschland, aus den genannten Gründen, kein Politiker mehr in den Mund nehmen würde, ist er für unser Thema sehr treffend, da die BtMG-Gesetzgebung sich klar auf den Gedanken einer allgemeinen bzw. öffentlichen Gesundheit stützt, und somit die Gesundheit einzelner Individuen dahinter zurücksteht.
Bedeutet hart und überspitzt ausgedrückt: Wenn ab und zu Leute an illegalen Beimengungen von Drogen oder aufgrund schwankender Wirkstoffgehalte sterben oder Gesundheitsschäden erleiden, ist das für die allegmeine Gesundheit gut, da dadurch mehr Menschen vom Drogenkonsum an sich abgeschreckt werden – ein solches Denken unterstelle ich jedenfalls den Prohibitionsbefürwortern, und die Definition des Begriffs „Volksgesundheit“ lt. Wikipedia legt das auch nahe: http://de.wikipedia.org/wiki/Volksgesundheit
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Jan 09, 2013 @ 00:30:36
Auch in den USA wird nur reguliert legalisiert. Eine US-Unze (knap 29 Gramm) sind erlaubt. Für den Verkauf und Anbau soll es Lizenzen geben. Ein großes Argument der Legalisierungs-Befürworter ist doch, den unregulierten Schwarzmarkt, ohne Konsumenten- und Jugendschutz, ohne Qualitätskontrolle und ohne Steuern, in einen regulierten Markt zu transformieren, auf dem es all diese Dinge gibt. Daher ist ein Weg der bushdoctor vorschlägt (über die Details und Mengen muss man nachdenken), ein gangbarer Weg.
Den Weg, der Donkey vorschwebt, gibt es aber auch. Z.B. in Tschechien, wo jeder Erwachsene über 21 bis zu 10 Pflanzen zuhause anbauen darf.
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Jan 09, 2013 @ 08:42:40
Ja, das wäre auch eine Möglichkeit, die mir persönlich sogar am liebsten wäre!
FREIHEIT!
Jeder kann ALLES machen, solange er keinem anderem Schaden zufügt.
„Handle stets so, dass die Maxime Deines eigenen Handeln zu einem allgemeinen Handlungsprinzip für alle erhoben werden kann“. So oder so ähnlich hat es Kant im berühmten „kategorischen Imperativ“ ausgedrückt.
Oder, für Kindergartenkinder:
„Was Du nicht willst, dass man DIR tu, das füg auch keinem andern zu!“
Und für Jesus-Freunde:
„Liebe Deinen Nächsten wie Dich selbst!“
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Jan 09, 2013 @ 05:36:47
Ich denken nicht das die 10 g regel wirklich sinn macht sie ist letztlich nur eine Schikane, Vor allen für Grower die selber produzieren. Ich halte es für sinnvoller keine maximal grenze zu haben, da bei der Reglung mit den 10 g die Cannabis Clubs ein Monopol geschenkt bekommen was ich für ziemlichen Schwachsinn halte. Was eine Lösung wäre ist wenn das System wie in den amerikanischen Hanf Apotheken organisiert wird und die Shops ihr Cannabis zum teil von den Growern bekommen und zum teil selber anbauen funktioniert das ja auch. Allerdings sollte man wirklich nur in diesen Shops die extra ausgewiesen sind Cannabis kaufen können, (wie das in gewissen U.S. Bunde staten schon mit Alkohol gemacht wird vlt. auch eine Idee für Deutschland) meiner Meinung nach ab 16 da wohl davon ausgegangen werden kann das man mit 16 in der Lage sein sollte zu entscheiden ob man Cannabis Konsumiert oder nicht. Aber das ist nen anderes Team und wird wohl nen eigene Diskussion erfordern was den nun das „richtige“ alter ist zwischen 14-25 und teilweise noch extremer wird alles gefordert und alles hat sein für und wieder.
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Jan 09, 2013 @ 09:08:24
Alles schön und gut!
Von mir aus kann man auch Ausnahmegenehmigungen OHNE Limit ausstellen. Dann bekommt man halt einen (fast) nicht regulierten Markt. Die Regulierung würde sich dann nur noch auf:
– Mindestalter (Volljährigkeit zur Antragsstellung nötig) (Jugendschutz)
– Benutzerkreis (nur Menschen mit Ausnahmegenehmigung)
– sonstige Vorschriften des BtmG
beschränken. ansonsten: „freier Markt“
Also ICH könnte (sehr) gut damit leben! 😉
Aber zu dem, was DU vorschlägst, bedarf es halt wieder eines: ANDERE Gesetze (siehe meinen Original-Artikel „Nicht nachdenken – fordern!“)
Meine Initiative lautet: „Legalisierung“ JETZT!
Ohne Bundesregierung, ohne Bundestag, ohne gesellschaftlichen Konsens!
Einfach nur durch einen Verwaltungsakt einer „Behörde“! 😉
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Jan 09, 2013 @ 06:12:00
Keinesfalls möchte ich dem bushdoktor die Energie rauben. Ich finde es sogar top, sich da so reinzuhängen und auch Details vorzubereiten. Meine Befürchtung ist halt,dass dann trotzdem wieder alles zerpflückt wird und damit seine ganze Mühe umstonst ist.
Ausgangspost war ja die Kritik, dass der Antrag der Linken nicht genug ausgearbeitet ist. Das ist aber doch nicht der Grund warum der abgelehnt wird. Würde der Zustimmung bekommen, könnte man immer noch feinjustieren oder?
Und ob ich was tue oder nicht spielt doch keine Rolle, schließlich habe ich niemandem hier vorgeworfen zu wenig zu tun. Im Gegenteil, ich habe großen Respekt , wie auch vor den neuen Blogs wie diesem und KeinWietpass. Ohne hätte ich mich warscheinlich nie so intensiv mit der Thematik beschäftigt wie ich das die letzten Wochen und Monate tue.
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Jan 09, 2013 @ 09:18:06
Keine Angst! Meine „Energie“ kann mir niemand rauben… ich brauche halt auch ein Hobby! 😉
Das mit dem Feinjustieren nach positivem Beschluss des Bundestages ist so ne Sache…
Der Bundestag fordert die Regierung auf, dass sich die Regierung Gedanken machen soll, WIE die Forderungen ungesetzt werden KÖNNTEN.
Dannach (bestenfalls nach einem Jahr) kommen die Gesetzentwürfe der Regierung in den Bundestag, wo dann debattiert, „zerpflückt“ und endlos über Detailfragen gestritten wird… Ausschüsse werden einberufen, Expertenanhörungen. Irgendwann ein Vermittlungsausschuss…
…
…
…
Star Wars – Episode 1: Abgeordneter Palpatine zu Padme Amidala: „Auftritt der Bürokraten“ 😉
Wir brauchen JETZT eine Lösung! „Naboo“ (der Hanf) wird belagert! Ich schlage ein Misstrauensvotum gegen die Regierung vor und wir regeln dass mit dem „Behörden“leiter der Bundesopiumstelle in „bi-lateralen“ Verhandlungen.
Wir werden ihnen ein Angebot machen, dass sie nicht ablehnen können! 😉
(ich geb´s zu: Ich bin Fan des guten Kinos… 😉 )
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Jan 09, 2013 @ 14:01:30
Ein Misstrauensvotum bedarf einer Mehrheit im Parlament. Siehe damals das Misstrauensvotum gegen Bundeskanzler Schmidt. Das ging nur, weil sie die FDP (damals Koalitionspartner der SPD) daran beteiligt hat. Bürger können kein Misstrauensvotum gegen eine Regierung stellen. Das ist eine parlamentsinterne Sache.
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Jan 09, 2013 @ 14:28:08
Schon klar! 😉
War nur eine Anspielung auf StarWars-Episode 1…kennste nicht?
Und das „Angebot, das sie nicht ablehnen können“ war eine Anspielung auf die „Der Pate“-Trilogie…
Ich meine es aber durchaus ERNST! Wenn unsere Volksvertreter uns nicht vertreten wollen, dann müssen wir uns eben selbst vertreten. Es steht jedem Bürger frei, mit der Bundesopiumstelle Kontakt aufzunehmen. DIE halten sich an die Gesetze und WIR halten uns an die Gesetze… eine Regierung brauchen wir dafür nicht!
Die Bundesopiumstelle stellt die Ausnahmegenehmigungen nach eigenem Ermessen aus. „Die Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes wie auch die internationalen Suchtstoffübereinkommen müssten so ausgelegt werden, dass die Erteilung einer Erlaubnis an Privatpersonen möglich ist.“ Also fallen die §§5 und 6 BtmG für uns weg!
Der Rest ist „Verhandlungssache“…
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Jan 09, 2013 @ 14:33:57
Dann wende Dich mal als einfacher Bürger an die Bundesopiumstelle. Da beisst Du aber auf Granit. Wie Du selber schreibst: „Die Bundesopiumstelle stellt die Ausnahmegenehmigungen nach eigenem Ermessen aus.“
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Jan 09, 2013 @ 15:11:57
Ich sage nur: Abwarten! Zurücklehnen und Entspannen! Alles zu seiner Zeit!
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Start des Projekts “Wiet-Erstand” « Wiet Erstand
Jan 09, 2013 @ 19:53:26
Jan 09, 2013 @ 23:40:18
meiomei, bushdoctor, wann ists soweit mit der veröffentlichung?
und ich fühle mich ertappt und bin irritiert, denn ich bin auch jemand der ein befürworter der geldabschaffung ist, *gg*, haben wir miteinander disputiert?
wie dem auch sei, bis zur abschaffung des geldes dauert es noch mehr als 150 jahre, davon bin ich überzeugt.
aber die aufhebung der cannabisprohibition… deine aussagen bis jetzt lassen meine hoffnungen ernsthaft aufblühen das es noch menschen wie mich gibt die wirklich ERST nachdenken und dann FORDERN.
Nichts ists saurer und härter als unausgereiftes!
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Jan 10, 2013 @ 00:13:20
Nein, ich glaube nicht, das Du das warst. Aber da es ja noch 150 Jahre dauert, bis es kein Geld mehr gibt, und ich gern vorher mal legal ein Tütchen rauchen würde, müssen wir dann doch erst den Weg zur Legalisierung gehen, und können uns danach auf das größere Ziel konzentrieren.
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Jan 10, 2013 @ 08:34:22
Ich weiß zwar nicht, wer mit „Du“ gemeint ist, aber die Idee der „Geldabschaffung“ stammt NICHT von mir!
ICH hätte aber auch keine Probleme OHNE Geld! 😉
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Jan 10, 2013 @ 12:10:33
Das war auf Sire716 bezogen – das ist eine Antwort auf seinen Kommentar. Sieht man ja auch an der Antwortstruktur. Ich hatte oben etwas über einer Facebook-Diskussion gepoltert, wo man mich als drogenfeindlich bezeichnet hatte und man vor einer Legalisierung erstmal das Geld baschaffen wollte, dann bräuchte man durch Spenden auch nichts sammeln und die Legalisierung würde nichts kosten. Daraufhin fühlte Sire 716 sich ertappt, da er wohl auch das GEld abschaffen will, aber denkt das das noch 150 Jahre dauert, das habe ich einfach dann so aufgegriffen, ohne wirklich darauf einzughene. Darauf war das bezogen.
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Jan 10, 2013 @ 08:32:02
Das Projekt „Wiet-Erstand“ ist bereits gestartet:
http://wieterstand.wordpress.com/2013/01/09/start-des-projekts-wiet-erstand/
„Folge dem weißen Kaninchen!“ 😉
Aller weitere, wenn die Zeit reif ist!
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Jan 10, 2013 @ 00:42:36
so sieht das aus, step by step.
ich spreche da nur für mich, aber die zunehmende entdemokratisierung auf der welt, kotzt mich förmlich an.
und erst als die prohibition in NL solche ausmaße angenommen hat wie sie es jetzt geschafft hat, werde ich wach…. ich weiß, zu spät, aber ich hoffe nicht gänzlich zu spät um zu sagen:
„ich will aktiv werden und mich beteiligen um etwas dagegen zutun“
denn ich denke, die legalisierung von thc ist einer der ersten schritte um die kapitalistisch-denkende menschheit zum umdenken zubringen.
man sieht ja, auch bushmaster macht sich gedanken über steuern und abgaben, meine, nenne es visionen, gedanken sind nicht soweit hergeholt
als das sie als utopie oder gar phantastereien abgestempelt werden müssen.
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Jan 10, 2013 @ 08:36:23
“ich will aktiv werden und mich beteiligen um etwas dagegen zutun”
=> Projekt „Wiet-Erstand“ 😉
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Jan 10, 2013 @ 08:41:39
Geld in 150 Jahren nicht mehr gebräuchlich?! Zuviel Roddenberry-Auswüchse geguckt?
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Jan 10, 2013 @ 12:14:26
Das ist nicht meine Meinung, ich habe nur aufgegriffen, was Sire716 gesagt hat.
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Jan 10, 2013 @ 12:33:04
ja, passopp, roddenberry spielt bei diesen gedanken sicher eine rolle.
genau wie julverne eine rolle bei der reise zum mond spielte.
ohne fantasien und fantasten gäbe es keinen fortschritt.
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Jan 10, 2013 @ 15:26:57
Ich habe das Projekt Wiet-Erstand von bushdoctor auch hier in die Blogroll aufgenommen.
@ sire716 – benutze bitte beim nächsten Mal die Antwort-Funktion, wenn Du in einem Antwortstrang antworten willst.
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Jan 10, 2013 @ 22:59:56
Ich bin gespannt wie Flitzbogen, was du da ausheckst Bushdoctor.
Dein Engagement schätze ich sehr und für manches, was dein
Hirn so abgesondert hat, hätte ich dich gerne schon herzlich
umarmt.
Vielleicht klappt das ja irgendwann mal 🙂
WietErstand ist gebookmarkt.
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Jan 11, 2013 @ 14:39:56
Ganz sicher klappt das! Vielleicht schon auf der Hanfparade 2013…
Vielleicht solltest Du „Wiet Erstand“ auch „abbonieren“. Dann verpasst DU in jedem Falle nicht den wichtigen Moment auf den es ankommt.
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Jan 11, 2013 @ 10:42:30
Wäre in diesem Zusammenhang auch das Problemfeld Eigenanbau und Mietrecht interessant? Betrifft schließlich dann auch einen großen Teil der Cannabis-Patienten.
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Jan 11, 2013 @ 14:42:09
Ich verstehe leider nicht, was das Mietrecht hier für eine Rolle spielen soll.
Selbstverständlich dürften sich die Patienten selber durch Eigenanbau versoregen! Habe ich irgendwo was gegenteiliges behauptet?
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Jan 12, 2013 @ 01:09:53
Ich denke Ralf denkt hier an Holland. Dort gibt es ja sehr rigorose Aktionen gegen Mieter und Eigentümer wenn Anbau oder Handel festgestellt wird. Dort wird teilweise sogar abgerissen.
Aber auch in Deutschland ist illegaler Cannabis-Anbau in der Wohnung ein Grund für die Kündigung des Mietverhältnisses.
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Jan 12, 2013 @ 11:10:56
Ich glaube, es wird hier die „Macht der Gesetze“ unterschätzt. Wenn man eine Ausnahmegenehmigung nach § 3 BtmG hat, dann ist es einem ALLES „de jure“ erlaubt, was in dieser „Genehmigung“ bescheinigt wird.
Somit dürfte man auch Hanf in einer Mietwohnung anbauen, sofern im Mietvertrag nichts gegenteiliges steht. Welches „Recht“ sollte der Vermieter haben, es DIR zu verbieten?
Es verhält sich aber auch ein bißchen, wie bei Haustieren… Die sind auch oft verboten laut Mietvertrag. Es gibt aber bestimmte Gerichtsurteile, die solche Klauseln schon für „nichtig“ erklärt haben… einfach mal „google“ anwerfen! 😉
Aus meiner Sicht könnte Hanf auch in einer Mietwohnung angebaut werden, sofern folgende Regeln eingehalten werden:
1,) Sicherheit (Brandgefahr durch unsachgemäß installierte Beleuchtungselektrik) => LED, Balkon
2.) Belästigung anderer muss ausgeschlossen sein (Geruch!) => Aktivkohlefilter oder „nette“ Nachbarn, denn wo kein Kläger, da kein Richter!
Es läuft wie immer im Leben auf folgendes hinaus:
Was DU nicht willst, das man DIR tu, das füg auf keinem ANDEREN zu! 😉
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Jan 12, 2013 @ 13:18:09
Das mit den Tieren hatte sogar mit dem Grundgesetz zu tun. Die Klauseln zur Haltung von Tieren in Mietwohnungen sind deshalb unwirksam, weil damit das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit beeinträchtigt wird.
Nun kann man sich natürlich auf beim Hanfkonsum und der Beschaffung (in diesem Fall durch Anbau) auf diverse Grundrechte beziehen. Und das man dies dann deshalb auch in seiner Wohung tun können muss.
Aber nicht alle Dinge die legal sind, sind auch in der eigenen oder einer gemieteten Wohung legal. Anzuführen sind hier sicherheitsrelevante Themen (vor allem Brandschutz). Da würde sich dann schon einige Regelungen anschließen.
Beispielweise kann damit aber noch zusätzlich Beschäftigung im Handwerk geschaffen werden, indem die Anlagen von einem Elektro- und einem Installateurmeister abgenommen werden müssen. Gebühr je nach Größe der Anlage. Zudem könnte es auch professionelle Betriebe geben, die Anlagen aufbauen. Dann heißt es morgens bei Elektro-Meier: „Heute sind erstmal zwei Hanfanlagen abzunehmen.“
Mit der Ausnahmegenehmigung (die zu bekommen wohl das Hauptproblem ist) und der technischen Abnahme kann der Vermieter dann nichts mehr gegen den Anbau sagen. Allerdings sollte dieser sich schon noch in einer Größenordnung bewegen, dass noch die Nutzung als Wohnraum im Vordergrund steht. Sonst hätte sich ja die „Nutzung der Mietsache“ verändert.
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Jan 12, 2013 @ 17:05:38
Ja genau, daran habe ich gedacht, Brandschutz u.ä. Das sollte keine Kritik sein, im Gegenteil.
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Jan 12, 2013 @ 17:22:17
Um es meinerseits nochmal abschließend zu kommentieren, was das Thema „Mietrecht“ und „Brandschutz“ / Sicherheitsauflagen angeht:
Dafür brauchen wir aus meiner Sicht keinen neuen Gesetze! Privater Eigenanbau bräuchte auch keine spezielle Genehmigung des Vermieters oder einer Behörde… erstrecht keine bescheinigte „Abnahme“ durch einen Elektriker… Man sollte die Sicherheitsaspeke aber aus EIGENINTERESSE beachten! 😉 Warum sollte man eine Spezialgenehmigung mit doppeltem Durchschlag von zwei Behörden brauchen, wenn man eine Lampe mit EU-Zulassung in seiner Wohnung betreiben will… Das gilt doch für Terrarium-Beleuchtung auch nicht… ansonsten könnte der Vermieter auch das Rauchen in einer Wohnung verbieten wegen potentieller erhöhter Brandgefahr…
Für einen „Cannabis-Club“ o.ä. gilt dies natürlich nicht, da er quasi ein „Gewerbe“ ist, gelten für ihn ANDERE Auflagen, die die Behörden dann auch vorgeben, einfordern und kontrollieren werden!
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“Legalisierung” – wie soll das aussehen? | Wiet Erstand
Jan 17, 2013 @ 16:15:23
Jan 17, 2013 @ 16:17:55
@ bushdoctor: Du wurdest auf keinwietpas.de gerade mit Grooveman verwechselt und eine Frage zu Deinem Projekt gestellt: http://keinwietpas.de/2013/01/17/gastbeitrag-vom-coffeeshop-zum-brix-dealer-und-wie-gehts-wieder-zuruck/comment-page-1/#comment-9864
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Mai 24, 2013 @ 19:30:26
Tut mir leid bushdoktor, aber dieses ganze rumgeeiere mit „Ausnahmegenehmigung“ und „Höchstmenge“ ist so unnötig wie ein Kropf und außerdem Wasser auf die Mühlen der Prohibitionsfanatiker, die doch das Argument der Gesundheitsfürsorge schon vor 70 Jahren ausschließlich dazu benutzt haben die Nutzpflanze Hanf zu stigmatisieren und zu vernichten und damit die Gewinne ganz bestimmter Interessengruppen auf Kosten der gesamten Weltwirtschaft und der von ihr abhängigen Menschen zu maximieren. Die Cannabisprohibition dient ausschließlich diesem Zweck und wenn du auf die Pseudoargumente bezüglich der Gesundheit eingehst und dir darüber auch nur eine Sekunde den Kopf zerbrichst spielst du diesen Leuten in die Hände. Die Forderung muß ausschließlich lauten, die verbrecherische Kriminalisierung und Stigmatisierung der bedeutendsten Nutzpflanze der Menschheit ohne wenn und aber zu beenden, alles andere ist kontraproduktiv.
Übrigens gibt es hier zwei Ralfs, um mich zu unterscheiden füge ich jetzt ein H hinzu. Der Kommentar vom 20.01. ist auch von mir.
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Mai 24, 2013 @ 19:50:35
Als Endziel muss ein „freier Hanf“ stehen, soviel ist klar!
Nur: Wie sieht der erste Schritt dahin aus? Das BtmG wird sich nicht über Nacht in Luft auflösen… Dass Cannabis aus dem BtmG gestrichen wird, ist zwar möglich aber sehr unwahrscheinlich.
Welche Möglichkeiten zur „Legalisierung“ innerhalb der gewachsenen „Rechtsordnung“ der BRD gibt es dann noch?
Ich bin für Vorschläge immer offen… So gern es mir Leid tut, aber irgenteine Zwischenlösung vor der „totalen Freigabe“ wird es geben MÜSSEN… es sei denn, die BRD und die EU würden zerfallen und Anarchie würde einkehren…
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Mai 25, 2013 @ 04:32:51
Seit der Entwicklung in den USA stelle ich mir immer wieder die Frage, ob eine Legalisierung überhaupt innerhalb unseres parlamentarischen Systems erreicht werden kann. Ich denke, es wäre intelligent simultan auch die Bewegung für Plebiszite auf Bundes- und Länderebene zu unterstützen. Es gibt zig Petitionen für die Einführung von Volksentscheiden auf Bundes- und/oder Länderebene. Das ist jedoch kontraproduktiv. Eine wirklich große Petition mit vielen Unterzeichnern ist besser als 500 mit 39 Unterschrifen. So unkoordiniert wird das nichts. Stichwort ist auch hier Vernetzung, Austausch und Koordination.
Zugleich halte ich es noch immer für dringend notwendig, sich Gedanken über eine effektivere Finanzierung der diversen Legalisierungsgruppen zu machen. Der Stiftungstopf NORML geht mir dabei nicht aus dem Sinn.
Für den Kampf um die Köpfe braucht man Geld um professionelle PR zu machen. Ich wünsche mir noch immer Fernsehspots wie den von NORML in den USA. Auch professionelle Lobbyarbeit im Hintergrund wäre erfolgversprechend.
Ich weiß nicht, ob es wirklich etwas bringt, nur ein gutes Konzept für eine Entkriminalisierung anbieten zu können. Das hatte die Linke, meiner Meinung nach, auch mit dem CSC-Modell. Wir dürfen nie vergessen, dass wir es zumindest auf Seiten der CDU/CSU mit vorsätzlicher Inkompetenz zu tun haben. Diese Leute überzeugt kein Konzept. Man braucht ganz einfach eigene Mehrheiten und am besten einen Volksentscheid.
Auch die Parteien, die momentan (in der Opposition) auf unserer Linie sind, werden ihre Drogenpolitik bei Koalitionsverhandlungen als erstes opfern. Bei den Grünen konnte man es 1998 ja beobachten, und ich denke auch mit der Linken wäre es nicht anders. Ich habe letztens auch Frank Tempel auf Facebook etwas dazu an passender Stelle geschrieben, aber er ist darauf nicht eingegangen. Es gibt sowohl bei den Grünen, der Linken und auch den Piraten gute Ansätze in der Drogenpolitik und auch Leute, die diese glaubhaft vertreten.
Allein unser System ist so verkrustet, dass auch diese Menschen und Parteien es kaum aufbrechen können. Wir müssen auch immer an die politischen Grundlagen und die Strategien denken, die in unserem System (das sich hier extrem von den Voraussetzungen in den USA unterscheidet) möglich sind. Erkennen wir diese als Hemmschuh, müssen wir zugleich daran arbeiten diese Grundlagen zu ändern.
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