Unter bestimmten Bedingungen, hat das Oberverwaltungsgericht Münster in einer Entscheidung vom 07.Dezember, die heute veröffentlicht wurde, Patienten den Eigenanbau von Cannabis erlaubt. Bisher wurden solche Anträge auf Anweisung des Bundesgesundheitsministeriums grundsätzlich abgelehnt. Das Gericht erklärte diese Praxis nun für rechtswidrig.

Durch die interne Diskussion wird diese Meldung hier eine Kurzmeldung bleiben. Der DHV hat auf seiner Seite einen ausführlichen Artikel, den Maximilian Plenert geschrieben hat. Der Artikel stützt sich auf eine Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) vom 20. Dezember 2012. Dort ist Dr. Franjo Grotenhermen ja sehr engagiert.

Dieses Blog legt den Fokus ja auf Hintergründe und auf bessere Berichterstattung zu drogenpolitischen Themen. Wenn diese Themen jedoch bereits ausführlich behandelt werden, verweist Antonio Peris Buchbinderwerkstatt nur darauf.

Hier der Link zum Artikel des DHV.

Einen kleinen Kommentar dazu gibt’s dann aber doch: Man darf abwarten und gespannt sein, ob sich deshalb in der Praxis wirklich etwas ändert. Die Bedingungen sind so eng gesteckt. Es kann sein, dass dem einfach eine verstärkte Kostenübernahme durch die Krankenkassen für cannabinoidhaltige Medikamente folgt. Die Pharmaindustrie hätte bestimmt Interesse daran. Die Erlaubnis, gilt nämlich nur dann, wenn die Kosten nicht von einer Krankenkasse übernommen werden. Auf welche Art die Bundesopiumstelle in der Praxis weiterhin Einfluss auf das BfArM nimmt, das die Genehmigungen (bisher nicht) erteilt, bleibt abzuwarten.

Auch ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.