The same procedure as last year, Miss Merkel? The same procedure as every year BfArM! Auch im kommenden Jahr wird so weitergemacht wie bisher. Ein Stoffgruppenverbot ist wohl auch in der 27. Änderung des BtMG nicht zu erwarten. Besonders beliebte, oder bekannt gewordene Substanzen stehen im Fokus der Repressionspolitiker. Die Mischung ist auch die selbe wie in den vergangenen Jahren: Einige Upper, einige Downer, ein bekanntes Medikament und ein paar synthetische Cannabinoide – einzig MXE fällt als beliebter Ketamin-Ersatz und dissoziatives Psychedelikum aus dem üblichen Rahmen heraus. An der altbekannten, unzulänglichen Vorgehensweise ändert sich jedoch nichts.
Am 3. Dezember 2012 tagt der Sachverständigenauschuss für Betäubungsmittel im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn. Die Tagesordnung kann man hier bereits finden. Zwar ist die 26. Änderung des BtMG gerade erst in Kraft getreten, doch scheint man dort bereits die 27. Neuauflage vorzubereiten. Für das nächste Jahr stehen besonders beliebte Research Chemicals wie das Ketamin-ähnliche MXE (Methoxetamin), 6-APB, der Methcat-Nachfolger 3,4-DMMC und auch einige synthetische Cannabinoide sowie, das seit Michael Jacksons Tod bekannte, Propofol auf dem Programm, um nur einige Substanzen zu nennen. Ob die Regierung damit wirklich bis zur nächsten BtMG-Änderung wartet, oder ob es ein Vorab-Verbot (wie damals bei JWH-018) durch das Gesundheitsministerium geben wird, steht in den Sternen.
In den einschlägigen Foren ist seit gestern, als die Tagesordnung bekannt wurde, schon von Hamsterkäufen die Rede. Die anvisierten Verbote kurbeln den Research Chemical Markt also bereits an. Die Vendors wird es freuen – können sie sich doch auf zukünftige Verbotsszenarien im Absatzmarkt Deutschland schon frühzeitig einstellen und, dank der ebenso informierten Kundschaft, ihre Lagerbestände noch schnell abverkaufen. Sorgen um die Zukunft müssen sie sich nicht machen, denn wie bereits im Artikel zum EU-Drogenbericht erwähnt, sind noch genügend neue Stoffe in der Pipeline.
Wenn irgendjemand das, in der Werbung so beliebte, Wort NEU wirklich für seine Produkte inflationär benutzen kann, sind es die RC-Vendors. Die haben wirklich ständig neue Produkte im Sortiment. Der Gesetzgeber rennt ihnen hinterher und das wird sich in Deutschland, wie es die Tagesordnung des BfArM nahelegt, auch nicht ändern.
Wenn man eine echte Repression, wie bisher bei den bekannten Drogen, möchte, kann man dem RC-Markt nur mit einem Analog-Gesetz wie in den USA begegnen. Warum dies verfassungsrechtlich in Deutschland schwer umsetzbar ist, habe ich ebenfalls bereits im Artikel zum EU-Drogenbericht dargestellt. BtMG, AMG und GüG stoßen mittlerweile einfach an ihre Grenzen. Dem ist auch nicht mit immer inflationäreren Ergänzungen des BtMG beizukommen.
Statt jedes Jahr dutzende (von tausenden) synthetische Cannabinoide zu verbieten, könnte man diesen Markt ganz schnell durch eine Legalisierung von Cannabis austrocknen. Kaum jemand würde diese Stoffe noch nachfragen, wenn er sicheren Zugang zu gutem Marihuana von gleichbleibender Qualität zu einem vernünftigen Preis hätte. Das belegen Umfragen in den entsprechenden Foren.
Andere neue Substanzen haben ihren Weg ebenfalls als Ausweichstoffe für ähnliche, bereits verbotene, Stoffe begonnen. Dieser Trend ist jedoch, einmal in die Welt gesetzt, nicht so einfach rückgängig zu machen wie bei den Cannabinoiden, denn auch Substanzen wie das erst seit Ende 2010 gängige MXE haben mittlerweile ihre feste „Fangemeinde“.
Der Wille vieler Menschen Drogen zu konsumieren – seien es nun erprobte, und in vielen Kulturen einst verankerte, Naturprodukte wie Hanf, Kokablätter, psilocybinhaltige Pilze, meskalinhaltige Kakteen oder Khat, oder auch eher neue synthetische Stoffe mit unbekannten Risiken ist nun einmal vorhanden und nicht zu leugnen.
Ihm mit den Mitteln des Strafrechts zu begegnen wurde nun lange probiert – ohne Erfolg. Es ist wirklich höchste Zeit für ein völlig neues Denken und dafür, sich mit dieser Thematik auf eine andere Weise auseinanderzusetzen. Das kann nur gemeinsam geschehen und ich wäre auf Ideen und Vorschläge der Leser sehr gespannt.
Nov 25, 2012 @ 12:50:27
Eine weitere Gefahr: Jedes weitere Verbot einer noch so absurden Chemikalie führrt zu einem Barbara-Streisand-Effekt. Was vorher nur einigen (erfahrenen und vor allem auch unverbesserlichen) Insidern ein Begriff war, wird nach einem Verbot schnell zum Mainstream und Objekt der Begierde.
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Nov 25, 2012 @ 12:58:55
Eine sehr gute Ergänzung. Diesen Punkt habe ich gar nicht angesprochen. Der Schwarzmarkt könnte darauf reagieren – besonders wenn eine Substanz (und bei MXE ist das der Fall) schon so viele Freunde hat. Ketamin gibt es übrigens seit langem auf dem Schwarzmarkt, auch wenn es das ebenso, normal rezeptpflichtig (und nicht per BtM-Rezept wie hochpotente Opioide) in der Apotheke gibt (wenn auch nicht als Pulver zum nasalen Konsum, sondern nur als Injektionslösung). Allerdings sind die Konsumenten von Ketamin bzgl. Verstoß gegen das AMG (Arzneimittelgesetz) zu belangen. Bei MXE ist das so schnell nicht der Fall. Es bleibt einfach festzuhalten, dass Begriffe wie: Genussmittel, Droge und Medikament rein juristische Begriffe sind. Daher spreche ich auch grundsätzlich nur von Substanzen oder Stoffen. Ein Genussmittel kann für manche zur Droge werden, ebenso ein Medikament. Und eine vermeintliche Droge wie Cannabis ist für die einen Genussmittel, für manche Medikament und für wenige Droge. Da sieht man wie fließend diese Begrifflichkeiten sind, mit denen fahrlässig umgegangen wird.
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Nov 25, 2012 @ 13:06:45
Sorry, dass ich jetzt Off-Topic werde, aber irgendwie musste ich gerade an eine Szene aus dem grandiosen Film „Team America“ denken…
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Nov 25, 2012 @ 20:20:26
Der Belgische Weg zu dem Thema…
http://brf.be/nachrichten/national/507488/
… sinnvoller wäre es uns in B auch Verkaufsstellen anzubieten wo man die 3gr. Hanf die man legal besitzen darf auch legal kaufen könnte..
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Nov 25, 2012 @ 21:55:56
Danke für den Link. Den Anspruch hier gerade europäische Themen bereitzustellen, konnte ich bisher ja nicht erfüllen. Leider ist der Text sehr unpräzise. Es wird ja nicht darauf eingegangen wie dieses Vorhaben konkret umgesetzt werden soll. Was sind Nebenprodukte? Ein GüG (Grundstoffüberwachungsgesetz) gibt es ja auch seit langem in Deutschland – und in Belgien ja auch. Wie das umgangen wird, habe ich im Artikel zum EU-Drogenbericht ja ebenfalls angeschnitten.
Trotzdem danke für den Link zur Meldung – aber das verlangt nach weiteren Recherchen.
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Nov 26, 2012 @ 10:01:51
Ich weis das der Beitrag ziemlich nichtssagend ist, außer das er in eine Richtung deutet in die man weiter googeln müsste. Deutschsprachig wird man da aber nicht viel finden…
Bin seit 1,5 Wochen im Ausseneinsatz und hab nur sehr wenig Zeit… bin froh wenn ich es schaffe an den Kommentaren bei KeinWietpas dran zu bleiben…
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Nov 26, 2012 @ 15:08:10
Daher habe ich auch nicht so viel Zeit. Immerhin recherchiere ich ja auch für Kein Wietpas und versuche da am Ball zu bleiben, auch wenn mobo natürlich viel mehr macht als ich. Trotzdem lese ich viel auf niederländischen Seiten. Da bleibt für dieses Blog hier nicht so viel Zeit. Aber das habe ich ja hier auch in meinem ersten Beitrag im September geschrieben. So langsam läuft es hier aber auch an. Ist schon ganz okay so, denn viel mehr würde ich im Moment auch nicht schaffen.
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Nov 26, 2012 @ 18:53:14
Was Du und Stefan mit KeinWietpas leistet ist – ganz einfach: ALLERERSTE SAHNE! Da ziehe ich wirklich meinen Hut! Lass Dir für diesen Blog also blos die nötige Zeit, das er Qualitativ nicht leidet! Euer Engagement hat mich dazu bewogen mich auch öffentlich hin zu stellen und zu sagen: „Ja, ich stehe mit meiner rellen Person für die Legalisierung von Hanf ein.“
Ist mit meiner Vergangenheit nicht ganz einfach – auch wenn alles heftige lange verjährt ist.
Ich habe RIESEN Glück, das ich in Belgien lebe… 3gr. – völlig legal – mehr wird man auch nie finden können, so kann ich den Hafen „nach Belieben“ aufreisen – in D würde mir das deutlich schwerer fallen! Auch wenn ich schon lange nicht mehr täglich kiffe… ein bischen muss immer im Haus sein, sonst fehlt was 😉
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Dez 20, 2012 @ 16:11:34
Nachtrag zum Artikel: Bereits im Frühjahr wurde MXE in Großbritannien vorerst für 12 Monate verboten um in dieser Zeit (also bis zum 28.03.2013) zu prüfen, ob es endgültig als „kontrollierte“ Substanz einzustufen ist. Ich denke davon kann man ausgehen.
An den google Nachfragen sehe ich, dass in den letzten Tagen verstärkt nach mxe, mxe-verbot, mxe-verbot januar und mxe 27.btmg-änderung gesucht wurde.
Die Möglichkeit eines Vorgehens nach britischem Vorbild gibt es auch in Deutschland. Davon ist meines Wissens jedoch erst ein Mal (Durch die damalige Gesundheitsministerin Ulla Schmidt beim Verbot der synthetischen Cannabinoide in der Spice-Räuchermischung) Gebrauch gemacht worden.
Die Aufnahme von MXE ins BtMG wurde, wie berichtet, am 03.12.2012 im BfArM diskutiert. Beschlüsse habe ich noch keine gesehen.
Da MXE jedoch nicht, wie Spice, in Läden verkauft wird und der Hype darum eines spezielle Szene noch nicht verlassen hat, denke ich es wird dabei so ablaufen wie bei fast allen bisherigen Verboten von Research Chemicals. Ein Entwurf für die 27.BtMG-Änderung wird erarbeitet und irgendwann Mitte – Ende nächsten Jahres verabschiedet. Dann dauert es nochmal einige Monate bis die neue Fassung in Kraft tritt.
Für ein Vorab-Verbot von MXE ab Januar habe ich keine Anhaltspunkte.
Sollte irgend jemand mehr dazu wissen, kann hier einfach ohne Registrierung ein Kommentar hinterlassen werden.
Mich wundern die Suchanfragen nämlich etwas – konnte bei meiner Recherche aber bisher nichts anderes finden, als ich dazu bereits berichtet habe.
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